Bundesländer Vergleich, was gilt wo für Hundeführerscheine, Leinenpflicht und »Rasselisten«?
- Santévet, Spezialist für Tierkrankenversicherungen, hat die deutschen Bundesländer hinsichtlich Hundeführerscheine, »Rasselisten« und Leinenpflicht verglichen
- Der sogenannte »Hundeführerschein« für ungefährliche Hunderassen ist bislang nur in Niedersachsen Pflicht
- Berlin und Hamburg haben die strengste Leinenpflicht, die umfangreichste »Rassenliste« hat Hessen
Frankfurt, 27. April 2022
Hundeführerschein, Sachkundenachweis, Rassenliste und Leinenpflicht: Hundehalter:innen müssen sich in Deutschland durch einen gewaltigen Bürokratie-Dschungel kämpfen. Die uneinheitlichen Regeln in den Bundesländern erschweren den Überblick darüber, welche Pflichten für Hundehalter:innen gelten. Santévet, europäischer Spezialist für Tierkrankenversicherungen, hat die Bestimmungen der Bundesländer zu Hundeführerscheinen, Rassenlisten und der Leinenpflicht untersucht, und verglichen, wie streng es bestimmte Bundesländer mit der Hundehaltung nehmen.
Hundeführerscheine sind nur in Niedersachsen Pflicht
Seit Juli 2013 muss in Niedersachsen jeder werdende #Hundebesitzer vor der Anschaffung des Tieres den Hundeführerschein vorweisen können. Dieser besteht aus einer theoretischen Sachkundeprüfung und einer praktischen Prüfung. Baden-Württemberg diskutiert derweil die Einführung eines solchen »Führerscheins«. Die Preise für die Prüfung unterscheiden sich dabei von Hundeschule zu Hundeschule.
In 15 Bundesländern gibt es keine Pflicht zum Ablegen eines Hundeführerscheins oder einer vergleichbaren Prüfung, lohnen kann er sich trotzdem: So lässt sich durch eine »Gehorsamsprüfung« in Hamburg oder einen »Sachkundenachweis« in Berlin die sonst generell geltende Leinenpflicht umgehen. Mancherorts können sich Halter:innen von der Hundesteuer befreien lassen, wenn sie mit ihrem Tier die Prüfung bestehen. Bei sogenannten »gefährlichen Hunden« besteht bundesländerübergreifend die Pflicht, eine theoretische Sachkundeprüfung zu bestehen oder eine Hundeschule zu besuchen.
Regelmäßig gilt, Leinenpflicht
Strenger sehen es die Länder mit der Leinenpflicht: In Berlin und Hamburg gilt diese grundsätzlich. Die Hansestadt möchte Hunde immer und überall angeleint sehen. Der einzige Weg, sich hiervon befreien zu lassen, führt über die bereits erwähnte Gehorsamsprüfung. Doch auch dann müssen Hunde an bestimmten Orten angeleint bleiben. In Berlin bleiben auch ohne Sachkundenachweis einige Hundeauslaufgebiete für eine Erkundung ohne Leine offen, seit 2016 sind ohne Vorfall gehaltene Hunde  ebenfalls von der Pflicht befreit.
In Bremen, Brandenburg, Saarland, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Hessen gilt an belebten Orten, wie beispielsweise Fußgängerzonen, öffentlichen Gebäuden oder auch großen Menschenansammlungen eine grundsätzliche Leinenpflicht. Doch auch in der wilden Natur herrschen oftmals strengere Regeln: So gilt in Brandenburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen eine generelle Leinenpflicht im Wald. Andere Bundesländer setzen auf eine zeitliche Begrenzung der Leinenpflicht im Wald: In Bremen, Sachsen-Anhalt, Saarland und Niedersachsen gilt eine Leinenpflicht in der sogenannten »freien Landschaft« während der Brutzit und Setzzeit zwischen März beziehungsweise April und Juli zur Schonung der wilden Tierwelt. In Nordrhein-Westfalen (zumindest auf den Waldwegen) und Hessen ist es erlaubt, den Hund im Wald ganzjährig von der Leine zu lassen.Â
In Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt gelten zurzeit keine landesweiten Regelungen zur Leinenpflicht. Vielmehr überlassen es diese Bundesländer der lokalen Gesetzgebung von Kommunen, Gemeinden und Städten, eigene Regelungen zu erlassen.
Strenge Regeln für »gefährliche Hunde«
In Niedersachsen, Schleswig-Holstein und in Thüringen definieren sich Hunde nur über ihr Verhalten als »gefährlich«. In den restlichen 13 Ländern gibt es sogenannte »Rasselisten«, welche Hunderassen und deren Kreuzungen untereinander auflisten, die pauschal als »gefährlich« gelten. Interessierte Halter:innen dieser Rassen müssen eine Erlaubnis für die Haltung einholen, welche an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt ist. Außerdem gilt für solche Hunde in jedem Bundesland überall eine generelle Leinenpflicht. Am umfangreichsten ist die Liste in Hessen mit 11 Rassen. Die kürzeste Liste haben mit drei Einträgen die Bundesländer Sachsen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und das Saarland. Ãœbrigens: Die Hunderassen American Staffordshire Terrier und der Pitbull Terrier finden sich auf jeder »Rasseliste«.
David Sliva, Country Manager Germany von Santévet, kommentiert: »Hundehalter:innen müssen sich stets bestens informieren, um Bußgelder zu vermeiden. Santévet unterstützt Regulierungen, welche für ein harmonisches Zusammenleben zwischen Menschen und Hunden sorgen. Vor allem der sogenannte Hundeführerschein garantiert einen artgerechten und qualifizierten Umgang von Halter:innen mit ihren Tieren. Dennoch wäre es begrüßenswert, wenn die unter Umständen verwirrenden zahlreichen Unterschiede und Ausnahmen der Regeln beseitigt und Regulierungen vereinheitlicht werden würden.«Â
Ãœber die Untersuchung
Santévet hat die jeweiligen Gesetze zur Hundehaltung der Bundesländer auf ihre Bestimmungen hinsichtlich Leinenpflicht, Rasselisten und Hundeführerscheinen untersucht.
Über Santévet
Santévet ist europäischer Spezialist für Tierkrankenversicherungen. Das Unternehmen wurde 2003 von Jerôme Salord gegründet und ist seitdem familiengeführt. Die Versicherungstarife von Santévet sind in Deutschland, Frankreich, Belgien und Spanien verfügbar. Die Unternehmensgruppe ist in Frankreich und Belgien Marktführer. Ihre Mission: Möglichst vielen Tierbesitzern den Zugang zur besten tierärztlichen Versorgung zu ermöglichen.
Der Versicherungsmakler bietet einen Komplettschutz für Hunde und Katzen an, der im »All in One» Tarif bei #Unfall, Krankheit, Operation und Vorsorge greift. Darüber hinaus gibt es mit »Cat Indoor« einen Tarif speziell für Wohnungskatzen.
Die Santévet #App erlaubt sowohl eine schnelle und einfache Rückerstattung von Tierarztkosten, in der Regel innerhalb 72 Stunden, als auch das Verfolgen von Schadensbearbeitungen in Echtzeit.
Die Versicherungstarife werden in Zusammenarbeit mit Tierärzten entwickelt und ständig optimiert, um den Standards der Veterinär Branche und den Bedürfnissen der Tiere zu entsprechen.