Langguth GmbH, Elektroprüfungen vom Profi, #Elektrische #Sicherheit
Im Rahmen der Arbeitssicherheit, der Unfallverhütungsvorschriften und der Elektrischen Sicherheit an Arbeitsstätten sind Elektrische Prüfungen verpflichtend. So ist die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) eine gesetzliche Unfallverhütungsvorschrift für die Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Alle Unternehmen und öffentliche Einrichtungen sind verpflichtet, durch regelmäßige Prüfung elektrischer Geräte die Einhaltung dieser Vorschrift nachzuweisen.
Elektrische Sicherheit
Wer seine elektrischen Geräte und Betriebsmittel nach DGUV V3 prüfen lässt, erhält ein Prüfprotokoll zur Dokumentation. Die Prüfprotokolle können als Grundlage für Versicherungen sowie als Nachweis der Sicherheit nach DGUV Vorschrift 3 genutzt werden. Unsere Prüfprotokolle mit Gefährdungsbeurteilungen sind durch die BG und verschiedene Sachverständige geprüft wurden und somit rechtssicher. Die DGUV V3 setzt gesetzlich vorgegebene Standards voraus, nach denen vorgegangen wird, nach denen eine Bewertung erfolgt. Wird im Ergebnis der DGUV V3 Prüfung der Prüfplaketen vergeben und das Protokoll erstellt, dient dies als Bescheinigung mit rechtssicherer Wirkung.
Prüfung ortsveränderlicher Geräte
Die Prüfung ortsveränderlicher Geräte nach DIN VDE 0701 0702 ist eine Messung und #Prüfung elektrischer #Betriebsmittel nach einer Instandsetzung beziehungsweise gemäß einer Wiederholungsprüfung. Die Messung wird in aktive und passive Messungen unterschieden. Die DIN VDE 0701 0702 gibt die konkrete Prüfungsweise vor.
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Computer, Drucker, Bohrmaschine, Staubsauger oder Bügeleisen: Bewegliche elektrische Geräte, die in Betrieben oder öffentlichen Einrichtungen wie Behörden, Schulen oder Kindergärten im Einsatz sind, müssen regelmäßig überprüft und gewartet werden. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben, um Arbeitsunfälle zu reduzieren und die Sicherheit in den Unternehmen zu erhöhen. Die Verantwortung für die regelmäßige Durchführung der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel liegt bei dem Betreiber, also dem Firmeninhaber oder dem Träger einer öffentlichen Einrichtung. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, liegt eine Straftat vor. Achtung: Behörden wie das Gewerbeaufsichtsamt und Unfallkassen wie die Berufsgenossenschaften überprüfen regelmäßig, ob die Prüfintervalle eingehalten wurden.
Welche Geräte fallen unter eine Prüfung ortveränderlicher elektrischer Betriebsmittel?
Unter die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel fallen alle Geräte, die in den Stromkreislauf eingebunden sind und ohne großen Aufwand bewegt werden können. In Büros sind dies zum Beispiel die typischen Betriebsmittel eines Computerarbeitsplatzes …
- Rechner
- Monitor
- Drucker
- Scanner
- Faxgerät
- Schreibtischlampe
- Verteilersteckdose
In Industriebetrieben und Handwerksbetrieben können Werkzeuge wie Bohrmaschinen, Akkuschrauber, Schleif- oder Schweißgeräte sowie die dazugehörigen Akku-Ladegeräte in die Kategorie der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel fallen. Das Ultraschallbad beim Optiker, die Wärmelampe im Kosmetikstudio, der Haartrocker beim Friseur, die mobilen Kochplatten im Kindergarten oder der Staubsauger im Ladengeschäft – diese Geräte fallen in die Kategorie ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel und müssen regelmäßig überprüft werden. Die gesetzliche Grundlage für die DGUV A3 sind die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften. Diese gibt es bereits seit 1885, die Bezeichnung DGUV gibt es allerdings erst seit 2014. Damals wurden die fast identischen BGV und GUV-V zusammgeschlossen.
Wer hat die DGUV A3 angeordnet?
Die DGUV A3 ist autonomes Recht und geht von den Berufsgenossenschaften aus, die in Deutschland die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung darstellen. So ist jedes Unternehmen in der Privatwirtschaft sowie deren Beschäftigte Mitglied einer Berufsgenossenschaft und unterliegen natürlich auch der DGUV. Grund für diese Verordnungen zur Sicherstellung der Arbeitnehmersicherheit ist, dass die Berufsgenossenschaften sich die Verhütung von Arbeitsunfällen, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und Berufskrankheiten zur Aufgabe gemacht haben und im Schadensfall für die medizinische, soziale und berufliche Rehabilitation verantwortlich sind. Zudem sind sie auch für einen finanziellen Ausgleich verantwortlich, wenn es um die Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit geht.
DGUV A3, Unfallverhütungsvorschriften
Die DGUV A3 gilt im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften für #Arbeitnehmer, #Unternehmer und öffentliche Einrichtungen. Die Unfallverhütungsvorschriften sind autonomes Recht und sollen die Arbeitnehmersicherheit am Arbeitsplatz sicherstellen. Sie gliedern sich in 4 allgemeine Vorschriften …
- DGUV Vorschrift 1. Hierbei handelt es sich um die Grundsätze der Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten  und anderen berufsbedingten Gefahren, denen ein Arbeitnehmer ausgesetzt ist.
- DGUV Vorschrift 2. Diese Vorschrift richtet sich besonders an die Betriebsärzte und an jene Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Sie umfasst nicht nur das Vorgehen der betreffenden Personen, sondern auch die Dokumentation.
- DGUV Vorschrift 3. Oft wird sie auch DGUV A3 oder BGV A3 genannt und bezieht sich hauptsächlich auf die Prüfung von Elektrogeräten, die in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen genutzt werden.
- DGUV Vorschrift 6: Bis 2014 war diese Vorschrift noch unter der Bezeichnung BGV A4 bekannt und behandelte schon damals die arbeitsmedizinische Vorsorge.