Kreis Gütersloh, Ausschuss für Mobilität, Tickets für Schüler in Vollzeit an Berufskollegs
Mit 2 Modellen eines Schülertickets befasste sich gestern der Mobilitätsausschuss des Kreises Gütersloh, dem Solidarmodell und dem Fakultativmodell.
Im November 2021 hatte der Kreisausschuss über die Einführung eines Schülertickets an den Berufskollegs beraten. Damit soll einerseits zum #Klimaschutz beigetragen, andererseits Werbung für den ÖPNV gemacht werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Materie für den Kreistag vorzubereiten, insbesondere hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen.
Unterschieden werden muss zwischen den #Schülern, die innerhalb der dualen Ausbildung eines der Berufskollegs besuchen, und den Vollzeitschülern. Für die erstgenannte Gruppe ist das #Schülerticket nicht vorgesehen, denn es bestehen bereits Möglichkeiten, vergünstigt unterwegs zu sein: In #NRW gibt es für diesen Personenkreis das Azubi-Abo. Mit Geltungsbereich für Westfalen kostet es 63 Euro pro Monat. Wer 20 Euro drauflegt, fährt NRW-weit rund um die Uhr mit dem Ticket Bus, Straßenbahn und im Nahverkehrszug.
Bei der Einführung des Schülertickets für Vollzeitschüler sind zwei Modelle denkbar: Beim Solidarmodell bezahlt der Kreis als Schulträger das Ticket, welches sämtliche Schüler ohne Zahlung eines Eigenanteils erhalten, auch diejenigen, die bisher keinen Anspruch auf ein Schulwegticket hatten. Die jährlichen Mehrkosten für den Kreis belaufen sich auf rund 775.000 Euro. Das Fakultativmodell funktioniert anders: Anspruchsberechtigte Schüler werden wie bisher an den Kosten beteiligt, die anderen können das Schülerticket für 36 Euro pro Monat kaufen. Die jährlichen Mehrkosten des Kreises liegen bei rund 361.000 Euro.
Das Schülerticket hätte gegenüber den bisher ausgegebenen Tickets einen wesentlich größeren Geltungsbereich, es könnte im Gesamtnetz des WestfalenTarifs rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr genutzt werden. Realisiert wurde das Schülerticket in OWL bisher an den Berufskollegs im Kreis Minden-Lübbecke und im Kreis Lippe (dort ab August 2022), in beiden Fällen im Solidarmodell für die Vollzeitschüler.Â