#Gütersloh, weiß rot weiße Markierung an #Straßenlaternen, das kann Ärger geben
Der Laternenring zählt zu den ältesten Verkehrszeichen in Deutschland. Er wurde bereits in der Straßenverkehrsirdnung von 1937 unter der Bildnummer 35 und 36 aufgeführt. Das Verkehrszeichen wurde auf einer Höhe von 1,5 bis 1,8 Metern rund um den Laternenpfahl angebracht und diente schon damals als Kennzeichnung für Laternen, die noch bei Dunkelheit gelöscht werden. Die Kraftfahrzeugführer durften im Lichtkreis einer solchen Laterne ihr Fahrzeug innerorts nicht ohne Eigenbeleuchtung über Nacht abstellen.
Anwohner wissen nicht wohin
Die weiß rot weiße Markierung an Straßenlaternen sieht man ab und zu. Wenn man dann dort parkt und sie ignoriert, kann man unter Umständen Ärger bekommen.
Der sogenannte »Laternenring« besagt, dass die Straßenbeleuchtung über Nacht abgeschaltet wird. Wer seinen Wagen also tagsüber dort parkt, muss davon ausgehen, dass das Auto später im Dunkeln steht, weil die Laterne abgeschaltet wird oder gar nichts erst eingeschaltet wird.
Als Autofahrer ist man also sobald es dunkel wird zur »#Eigenbeleuchtung« verpflichtet, damit der #Pkw für andere Verkehrsteilnehmer zu erkennen ist. Man muss also das Standlicht oder Parklicht einschalten. Natürlich bekommt man nicht sofort einen Strafzettel. Aber, wenn ein anderes Fahrzeug in das dunkle, stehende Fahrzeug fährt, kann die gegnerische Versicherung unter Umständen eine Teilschuld auf den »Laternenparker« abwälzen.
»Beim nächsten Nacht Parken sollten Sie also besser genau hinschauen, ob ein Laternenring zu sehen ist (oft steht auch die Uhrzeit der Licht Abschaltung in dem roten Feld). Und vorher schonmal schauen, wie man das Parklicht oder Standlicht bei seinem Auto überhaupt einschaltet. Schließlich nutzt man es sonst kaum.«