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Business, Justiz

Finanzgericht Münster, unselbständige Stiftungen können kein umsatzsteuerpflichtiger Leistungsempfänger sein

Unselbständige Stiftungen können im Hinblick auf von ihrem Träger an sie erbrachte Verwaltungsleistungen nicht Leistungsempfängerinnen im umsatzsteuerlichen Sinn sein.