Verwaltungsgericht Düsseldorf, mündliche Verhandlung zu Corona Soforthilfen am 16. August 2022
Beim Verwaltungsgericht Düsseldorf sind circa 500 Klageverfahren rund um den Themenkomplex der Corona Soforthilfen anhängig. In der überwiegenden Anzahl der Fälle geht es um die Frage, ob Kleinunternehmer oder (Solo-)Selbständige die erhaltenen Soforthilfen teilweise an das Land Nordrhein Westfalen zurückzahlen müssen. In drei Klageverfahren hat die zuständige 20. Kammer mündliche Verhandlungen anberaumt. Sie sind repräsentativ für einen Großteil der weiteren Streitigkeiten. Die 3 Verfahren werden am 16. August 2022 um 11 Uhr im Sitzungssaal III (Raum 240) in öffentlicher Sitzung mündlich verhandelt. Es ist beabsichtigt, an diesem Tag auch Entscheidungen zu verkünden. Im Sitzungssaal ist eine FFP2 Maske zu tragen.
Bei den 3 Verfahren handelt es sich um zwei Fälle aus der Landeshauptstadt Düsseldorf und einen Fall aus Remscheid. Der Betreiber eines Düsseldorfer Schnellrestaurants musste ebenso wie die Betreiberin eines Kosmetikstudios aus Remscheid während des Lockdowns im Frühjahr 2020 zeitweise den Betrieb schließen. Ein Steuerberater aus Düsseldorf, der einen Großteil seiner Umsätze durch die Ausbildung und Fortbildung von Steuerberatern erwirtschaftet, erlitt durch den Wegfall von Präsenzvorträgen Umsatzeinbußen. Alle 3 Kläger erhielten zunächst aufgrund von Bewilligungsbescheiden der zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf 9.000 Euro #Soforthilfe. Im Rahmen sogenannte Rückmeldeverfahren setzte die Bezirksregierung Düsseldorf bei den Klägern später einen Rückzahlungsbetrag von jeweils rund 7.000 Euro fest und forderte etwa 2.000 Euro zurück. Diese sogenannten Schlussbescheide greifen die Betroffenen mit ihren Klagen an. Durch das Gericht ist zu klären, ob die Bescheide rechtmäßig sind.
Aktenzeichen 20 K 7488/20, 20 K 217/21, 20 K 393/22