LBS, Platz da fürs Elektroauto, Eigentümergemeinschaft wollte Abstellen in Tiefgarage verbieten
Berlin (OTS)
Bei der Versammlung einer #Wohnungseigentümergemeinschaft war beschlossen worden, dass in der #Tiefgarage der Wohnanlage keine #Elektroautos abgestellt werden dürfen. Doch diese Entscheidung war juristisch nicht haltbar. Der Beschluss verstieß nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung (Amtsgericht Wiesbaden, Aktenzeichen 92 C 2541/21).
Der Fall
Der Mehrheit der Eigentümer schien es bedenklich, dass künftig auch Elektrofahrzeuge in der Tiefgarage Platz finden. Unter anderem befürchtete die Versammlung die erhöhte Brandgefahr, die von dieser Art von Fahrzeugen ausgehe. Ein Mitglied der Gemeinschaft war mit dieser Entscheidung nicht einverstanden und klagte dagegen.
Das Urteil
Es sei gesetzlich geregelt, dass Eigentümer ein Recht auf eine Ladestation und die damit verbundenen baulichen Maßnahmen haben. Das könne eine Mehrheit nicht einfach aushebeln, indem sie ein Abstellen des Fahrzeugs in der Garage untersage. Denn eine #Ladestation, an der man nicht parken dürfe, sei sinnlos. Die #Politik habe aber mit dem Gesetz zum Ausbau der Infrastruktur für Elektromobilität dazu beitragen wollen. Der Aspekt der Brandgefahr spiele angesichts der eindeutigen Rechtslage keine Rolle.