Gütersloh, Ratsfraktionen beantragen Radverkehrskonzept für alle Gütsler Stadtteile
Die Fraktionen von SPD, CDU, »Grünen« und »BfGT« im Stadtrat haben für die kommende Sitzung des Mobilitätsausschusses am 15. September 2022 beantragt, dass die Verwaltung ein Radverkehrskonzept für alle Stadtteile erarbeiten solle. Dabei soll die »Vernetzung« innerhalb der Stadtteile und der umliegenden Stadtteile berücksichtigt werden. Der gemeinsame Antrag sieht außerdem vor, dass dem Ausschuss im Herbst 2023 gemeinsam mit den Ergebnissen des Konzepts eine Priorisierung im Einklang mit dem »Masterplan Klimafreundliche Mobilität« vorgelegt wird. Dabei ist das Ziel, die daraus resultierenden Maßnahmen im Stadtteil Friedrichsdorf, Avenwedde Nord, als Pilotprojekt für die anderen Stadtteile vorranging umzusetzen. Bei der Erstellung des geforderten Radverkehrskonzepts soll insbesondere die Frage der Verbesserung der Verkehrssicherheit für #Radfahrer berücksichtigt werden.
Begründet wird der Antrag damit, dass im »Masterplan Klimafreundliche Mobilität« hauptsächlich Verkehrsachsen für den Radverkehr in Richtung Innenstadt eingeplant sind, nicht aber in den Stadtteilen oder zwischen den Stadtteilen. Das Angebot attraktiver Radwegeverbindungen auch in den Stadtteilen soll als #Alternative zum #Autoverkehr verbessert werden. Der Stadtteil Friedrichsdorf, Avenwedde Nord, bietet sich nach Meinung der 4 genannten Ratsfraktionen wegen bestehender Defizite als Pilotprojekt an. So würden beispielsweise die Hauptverkehrsstraßen Brackweder Straße, Paderborner Straße, Avenwedder Straße und Windelsbleicher Straße den Radfahrern wenig Platz bieten, um sich sicher in Friedrichsdorf zu bewegen. Daher sei es notwendig, dem Radverkehr einen sicheren Verkehrsraum einzurichten, damit er eine Schlüsselrolle bei der lokalen Verkehrsreduzierung einnehmen kann. Ebenso wichtig sei es, wichtige Punkte wie #Kitas, #Schulen, #Einzelhandel, #Gewerbe und andere öffentliche Einrichtungen in den Ortsteilen zu vernetzen. Dabei müssten die neuen »Radverkehrstrecken« gleichberechtigt und in »angemessenen Geschwindigkeitsverhältnissen zum Autoverkehr« ausgestaltet werden [Sprich: Tempolimits für die Autos? Tempo 30? Anm. d. Red.].
Auch die #Verkehrssicherheit soll berücksichtigt werden. Gütersloh soll sich der »Vision Zero« (Keine Toten und Schwerverletzten im Straßenverkehr) anzunähern. Insbesondere sollen daher die »Schülerradverkehrsströme« betrachtet und Maßnahmen zur #Unfallprävention, beispielsweise durch Schulungen zur #Verkehrssicherheit [Wie sie die Polizei regelmäßig durchführt? Anm. d. Red.] oder die Untersuchung von Gefährdungspunkten, geprüft werden.