Verbraucherzentrale, Super Fit Sportstudios beugen sich Druck von VZBV Klage
- Kammergericht Berlin erlässt Urteil zur Musterfeststellungsklage des VZBV gegen Fitnessstudiokette
- Super Fit Sportstudios erkennen geltend gemachte Rechtspositionen des VZBV an
- Urteil bestätigt, Verbraucher mussten während der Schließzeiten in der Corona Pandemie grundsätzlich keine Beiträge zahlen
- Verbraucher können sich heute noch in das Klageregister eintragen
Das Kammergericht Berlin hat am 29. August 2022 das Urteil gegen die Super Fit Sportstudios der East Bank Club The #Fitness Factory GmbH erlassen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hatte mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Berlin im November 2021 Klage eingereicht, da das Fitnessstudio während der Schließung in der #Corona #Pandemie weiterhin Mitgliedsbeiträge verlangte. Das Unternehmen beugt sich nun dem Druck der Musterfeststellungsklage des VZBV.
»Kein Training – keine Beiträge. Diese Auffassung teilt auch das #Gericht, wie es im Vorfeld deutlich gemacht hatte. Das Anerkenntnis der Gegenseite beweist, dass es sich lohnt zu kämpfen, um rechtswidriges Verhalten zu unterbinden. Die Musterfeststellungsklage mit fast 1.200 Anmeldungen hat Wirkung gezeigt. Das bedeutet bares Geld für betroffene Verbraucher«, sagt Sebastian Reiling, Referent im Team Musterfeststellungsklagen des VZBV. »Diese verbraucherfreundliche Einschätzung entspricht der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, an die sich auch andere Unternehmen halten müssen.« Das Gericht hat außerdem geurteilt, dass das #Fitnessstudio nicht einfach Verträge verlängern durfte, indem es die Dauer der Schließzeiten an die Vertragslaufzeit anhängt.
Da die Fitnesskette ihre Studios in Berlin und Potsdam hat, hatte der VZBV die Musterfeststellungsklage mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Berlin eingereicht. »An uns haben sich sehr viele Verbraucher:innen gewandt, die von Super Fit Sportstudios bedrängt wurden, für die Monate zu zahlen, in denen sie die Studios nicht nutzen konnten. Betroffene, die an der #Musterfeststellungsklage teilgenommen haben, kommen nun zu ihrem Recht und können ihre Ansprüche durchsetzen. Sie sollten auch eventuell gezahlte Mahnkosten und Inkassokosten zurückverlangen«, sagt Josephine Frindte, #Juristin bei der #Verbraucherzentrale Berlin.