#Generalstaatsanwaltschaft #Düsseldorf, Anklage wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (Islamischer Staat, IS) in mehreren Fällen
Düsseldorf, 10. Oktober 2022
Die Zentralstelle Terrorismusverfolgung Nordrhein Westfalen (ZENTER NRW) bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hat am 19. September 2022 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen eine 29 jährige Angeschuldigte aus dem Kreis Wesel wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung, Verstößen gegen das Völkerstrafgesetzbuch, Anstiftung zu Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz und Verletzung der Fürsorgepflicht und Erziehungspflicht erhoben. Die Angeschuldigte ist deutsche Staatsangehörige.
Die Angeschuldigte ist unter anderem hinreichend verdächtig, zunächst Ende Oktober 2013 gemeinsam mit ihrem bereits zuvor in Syrien für den sogenannten IS tätigen Ehemann und dem gemeinsamen minderjährigen Kind von der Türkei aus nach Syrien ausgereist zu sein. Dort soll sie in Kenntnis der Tätigkeit ihres Ehemannes den gemeinsamen #Haushalt geführt haben, um ihn bei seiner Tätigkeit für die terroristische Vereinigung zu unterstützen. Nach einer zwischenzeitlichen Rückkehr in die Türkei soll sie sich im April 2014 – wiederum gemeinsam mit der minderjährigen Tochter – erneut nach Syrien begeben und sich dort dem sogenannten IS angeschlossen haben. Gemeinsam mit ihrem Ehemann bewohnte sie sodann an in Manbij und Set Faruq Wohnräume, die ihnen vom sogenannten IS nach Vertreibung der rechtmäßigen Eigentümer zugewiesen wurden. Zudem sollen ihr Ehemann und sie monatliche Geldzahlungen des sogenannten IS erhalten haben. Ferner wird ihr vorgeworfen, anderen Personen für deren Ausreise zum sogenannten IS nach Syrien Hilfe angeboten zu haben. Nach dem Tode ihres ersten Ehemannes im Dezember 2014 soll sie im August 2015 und Mitte bis Ende des Jahres 2016 2 weitere sogenannten IS Kämpfer geheiratet und während ihres Aufenthaltes in Syrien zwei weitere Kinder zur Welt gebracht haben. Bei dem Versuch der Ausreise aus dem syrischen Staatsgebiet in die Türkei nahmen kurdische Sicherheitskräfte die Angeschuldigte im November 2017 fest. Bis zu ihrer Rückholung Ende März 2022 befand sie sich unter der Kontrolle kurdischer Sicherheitskräfte, wobei sie während dieses Zeitraumes mit anderen sich dort aufhaltenden Frauen, die dem sogenannten IS angehört haben sollen, weiterhin die Ziele und die Ansichten des sogenannten IS vertreten haben soll. So soll sie in drei Fällen insgesamt ca. 850,00 EURO an Spenden zur Unterstützung des sogenannten IS eingeworben haben, die mittels des sogenannten »Hawala Banking« ausgezahlt wurden.
Die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ist mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 10 Jahren bedroht. Die Angeschuldigte befindet sich seit ihrer Rückkehr in Untersuchungshaft. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nun darüber zu entscheiden, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird. In allen Verfahrensabschnitten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.