Deutscher Bauernverband (DBV), Agri Photovoltaik, bessere Chancen für kleinere Anlagen, gemeinsames Positionspapier

Berlin, 14. Oktober 2022

Der Deutsche Bauernverband (DBV), das Fraunhofer Institut für Solare Energiesysteme ISE und die Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl begrüßen vor dem Hintergrund der 2023 in Kraft tretenden EEG Novelle in einem gemeinsamen Positionspapier die stärkere Förderung der #Agri #Photovoltaik – kurz Agri PV – im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG). Durch die Gesetzesnovelle ist es zukünftig möglich, im Rahmen der Regelausschreibungen des EEG eine Einspeisevergütung für #Strom aus #PV Anlagen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen zu erhalten. Um der noch jungen Technologie zum Durchbruch zu verhelfen, sei weiterhin eine zielgerichtetere Förderung hoch aufgeständerter #Agri PV und Vereinfachungen der Genehmigungsverfahren für den Bau von #Agri PV Anlagen nötig.

Das Potenzial der #Technologie ist groß: Würden die in Deutschland bis 2030 geplanten Freiflächenanlagen von 80.000 Hektar zur Hälfte als hoch aufgeständerte Agri PV errichtet, könnten damit im Durchschnitt circa 30.000 Terawattstunden Strom jährlich erzeugt werden. »Agri PV kann zukünftig sicherlich ein wichtiger Baustein für die Energiewende werden. Viele #Landwirte sehen in Agri PV eine gute Möglichkeit, erneuerbare Energien mit Landwirtschaft zu vereinen«, sagt Udo Hemmerling, stellvertretender Generalsekretär des DBV. Die #Politik muss Rahmenbedingungen schaffen, die auch kleinere Agri PV Anlagen wirtschaftlich attraktiv machen und den Landwirtschaftsbetrieben ermöglichen, sie selbst zu betreiben.«

Der DBV, das Fraunhofer ISE und die Hochschule Kehl empfehlen daher, dass auch hoch aufgeständerte Agri PV Anlagen, die nach dem EEG nicht ausschreibungspflichtig sind, eine Technologieprämie erhalten können. Vor der Ausschreibungspflicht befreit sind grundsätzlich Anlagen mit weniger als einem #Megawatt Nennleistung, im Falle von Bürgerenergiegesellschaften liegt die Grenze sogar bei 6 Megawatt Nennleistung. Insbesondere kleine Anlagen ermöglichen, dass Landwirtschaftsbetriebe selbst Eigentümer und Betreiber der Anlagen sein können. Die notwendigen Investitionen können von ihnen leichter gestemmt werden.

Ein weiteres Hindernis für die Ausschöpfung des vollen Potenzials von Agri PV stellt die unklare Rechtslage in Bezug auf die Genehmigungsverfahren dar. »Da Agri PV Anlagen im Außenraum gebaut werden, ist in aller Regel die Aufstellung eines Bebauungsplans durch die örtliche Kommune notwendig. Oft muss hierfür zunächst der Flächennutzungsplan geändert werden. Diese Verfahren nehmen enorm viel Zeit in Anspruch und verzögen damit den Markthochlauf der Agri PV«, sagt Prof. Dr. Michael Frey, Professor für Rechtswissenschaften und Kommunalwissenschaften an der Hochschule Kehl. Um den Ausbau von Erneuerbaren Energien voranzubringen, empfehlen der DBV, das Fraunhofer ISE und die Hochschule Kehl, kleinere Anlagen, die in einem räumlich funktionalen Zusammenhang zum landwirtschaftlichen Betrieb stehen oder der gartenbaulichen Erzeugung dienen, zu privilegieren. Diese Art von Anlagen ist für eine Vielzahl von landwirtschaftlichen Betrieben attraktiv, um den schnellen Einstieg in Agri PV zu realisieren.

Für große hoch aufgeständerte Agri PV Anlagen besteht im Rahmen der Regelausschreibungen des EEG zukünftig zusätzlich ein Anspruch auf eine Prämie in Höhe von 1,2 Cent pro Kilowattstunde, um die Mehrkosten für die aufwändigere Unterkonstruktion zu berücksichtigen. »Wir begrüßen eine spezielle Förderung hoch aufgeständerter Anlagen, weil diese besondere Synergien versprechen, wie zum Beispiel Schutz vor Hagel, Starkregen oder auch zu viel Sonne«, sagt Max Trommsdorff, Gruppenleiter Agri Photovoltaik am Fraunhofer ISE. Zweifel bestehen jedoch an der Effizienz und Zielgenauigkeit einer fixen Prämie. »Die aktuell stark schwankenden Stahlpreise machen es praktisch unmöglich, die Mehrkosten für die Unterkonstruktion hoch aufgeständerter Anlagen exakt vorherzusagen. Nach unserer Einschätzung wären deshalb eigene Zuschlagsvolumina für hoch aufgeständerte Agri PV geeigneter als eine fixe Prämie im Rahmen der EEG-Ausschreibungen.« Dadurch könne eine Überförderung vermieden und ein nennenswerter Ausbau hoch aufgeständerter Agri PV Anlagen sichergestellt werden.

In der im Januar 2023 in Kraft tretenden Novelle des EEG wurden in Deutschland bereits wichtige Rahmenbedingungen für den zukünftigen Markthochlauf der Agri Photovoltaik auf den Weg gebracht. So ist es zukünftig möglich, im Rahmen der Regelausschreibungen des EEG eine Einspeisevergütung für #Strom aus PV Anlagen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen zu erhalten. Gleichzeitig soll bezüglich der #EU Direktzahlungen ab 2023 ein gesetzlicher Anspruch auf 85 Prozent der flächenbezogenen Zahlungen bestehen.