Unterbringung geflüchteter Menschen aus der Ukraine, Bezirksregierung reaktiviert ehemalige Britenhäuser in Gütersloh

Detmold, 10. November 2022

Die Bezirksregierung Detmold reaktiviert die Notunterkunft für ukrainische Flüchtlinge an der #Englischen #Straße in #Gütersloh. Zunächst können dort bis zu 300 Menschen vorübergehend eine Unterkunft finden. Mittelfristig soll die #Kapazität 500 Plätze betragen. Die ersten Bewohner werden voraussichtlich in den kommenden Tagen aufgenommen.

Die #Bezirksregierung betreibt diese #Notunterkunft in den Gebäuden in der Siedlung der Englischen und Waliser Straße seit Mitte April. Zwischenzeitlich waren dort ukrainische Schutzsuchende untergebracht. Seit Anfang Juni 2022 war die Einrichtung eine #Reserve Einrichtung.

Die geplante Nutzungsfläche umfasst rund 14 Häuser mit Baujahr 1951, die jeweils rund 160 Quadratmeter groß sind. Ziel ist, die Menschen vor der akuten Obdachlosigkeit zu bewahren, sie zu verpflegen sowie eine erste medizinische Versorgung zu sichern. Die Aufenthaltsdauer in landeseigenen Notunterkünften für Geflüchtete aus der Ukraine beträgt in der Regel 14 Tage. Die Kosten werden vom Land getragen. Eigentümerin der Liegenschaft ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMAExternal Link).

Die Betreuung der geflüchteten Menschen übernimmt die Johanniter-Unfall-Hilfe im Auftrag der Bezirksregierung. Für die Sicherheit sorgt das Unternehmen #PMC.

Die Bezirksregierung reaktiviert die Notunterkunft auf Bitte des Ministeriums für #Kinder, #Jugend, #Familie, #Gleichstellung, #Flucht und #Integration. Die Unterbringungskapazitäten in ganz #NRW sollen aufgrund steigender Zahlen an Flüchtlingen erhöht werden.

Die Bezirksregierung betreibt bereits zwei Notunterkünfte für die Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine in Büren und in Paderborn. In der Notunterkunft in Büren stellt die Bezirksregierung 300 Plätze bereit. Die Kapazität soll mittelfristig um 100 Plätze auf 400 erhöht werden. In der ehemaligen Dempsey #Kaserne in Paderborn stehen 600 Plätze zur Verfügung.

Die #Landesregierung unterstützt die nordrhein westfälischen Kommunen dabei, Schutzsuchende aus der Ukraine unterzubringen. Hierzu hat sie landeseigene Unterbringungseinrichtungen aufgebaut. Dort können Menschen aus der Ukraine aufgenommen werden, für die in Kommunen vorübergehend noch keine Unterbringung möglich ist. Zuständig für die Unterbringung von Schutzsuchenden aus der Ukraine sind die Kommunen. Denn Schutzsuchende aus der #Ukraine werden rechtlich unter dem Aufenthaltsgesetz gefasst – anders als Menschen, die Asylanträge stellen. Die Bezirksregierung Arnsberg koordiniert landesweit die Verteilung geflüchteter Menschen auf die Landeseinrichtungen und auf die Kommunen.Â