Bad Salzuflen, Feuerwerksverbot an Silvester 2022 und Neujahr auf dem «Roten Platz«
Bad Salzuflen, 14. Dezember 2022
Per Allgemeinverfügung wird von der Stadt #Bad #Salzuflen als örtliche Ordnungsbehörde angeordnet, dass am 31. Dezember 2022 und am 1. Januar 2023 auf dem Vorplatz vor dem Gebäude der Kurverwaltung, begrenzt durch die Parkstraße und die Bleichstraße, Feuerwerkskörper nicht abgebrannt werden dürfen.
Durch diese #Maßnahme sollen die #Gäste der #Silvesterveranstaltung (Silvester #Open #Air) im #Kurpark vor den Gefahren, die von privat gezündeten #Feuerwerkskörpern in einer Menschenansammlung ausgehen, geschützt werden. Sie dient als Handlungsgrundlage, um die notwendigen Maßnahmen gegen #Besucher vornehmen zu können, die durch den Gebrauch #pyrotechnischer #Gegenstände die #Gesundheit anderer gefährden.