DGK zur Unterzeichnung des AOP Vertrags, ambulante Versorgungsmöglichkeiten an den Krankenhäusern müssen weiter ausgebaut werden
Berlin, 23. Dezember 2022
Der GKV Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die #Kassenärztliche #Bundesvereinigung (KBV) haben zentrale Weichenstellungen getroffen, um die Ambulantisierung voranzutreiben. Dazu einigten sich die Selbstverwaltungspartner auf die Weiterentwicklung des Katalogs für ambulante #Operationen (AOP Katalog) und unterzeichneten den aktualisierten AOP Vertrag. Damit gehen sie einen wichtigen Schritt, um das ambulante Potential der Kliniken besser zu nutzen. 208 neue OPS Kodes sind im Katalog enthalten. Für #Patienten ergeben sich nunmehr fast 3.100 Leistungen, die vor allem ambulant im #Krankenhaus, aber auch im niedergelassenen Bereich durchgeführt werden können.
»Die Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen hat mit dieser Einigung erneut eindrucksvoll bewiesen, dass sie handlungsfähig ist und wichtige Weiterentwicklungen im Konsens und im Interesse der #Patienten umgesetzt. Der Ambulantisierungsprozess ist damit aber keineswegs abgeschlossen, sondern wird im Jahr 2023 in gemeinsamen Verhandlungen fortgesetzt. Aus Sicht der DKG wird es dabei vor allem darum gehen, nach internationalem Vorbild die notwendigen Rahmenbedingungen für komplexere klinisch ambulante Behandlungen am Krankenhaus zu schaffen«, erklärt Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG.
Der Gesetzgeber hat die gemeinsame Selbstverwaltung beauftragt, den bestehenden AOP Katalog zu erweitern. Dazu wurde ein Gutachten beim IGES Institut beauftragt. Ein wesentliches Ergebnis dieses Gutachtens ist die Erkenntnis, dass in Deutschland im internationalen Vergleich ein beachtliches ambulantes Potential an Behandlungen existiert, die zurzeit überwiegend vollstationär am #Krankenhaus erbracht werden.
Wichtig ist zu betonen, dass die Frage, ob eine Leistung ambulant erbracht werden kann, sich nach der individuellen Situation der #Patienten richten muss. Dazu werden Kontextfaktoren definiert, die beispielsweise die Lebenssituation, eventuelle #Pflegebedürftigkeit oder eine #Multimorbidität berücksichtigen.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundespolitik und EU Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.903 Krankenhäuser versorgen jährlich 17 Millionen stationäre Patienten (2020) und rund 19 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,3 Millionen Mitarbeitern. Bei 122 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im #Gesundheitswesen.