Gesucht: Innovative Ideen für mobile Schlachtungen in Herkunftsbetrieben, Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Berlin. 9. Januar 2023
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ruft Unternehmen und Forschungseinrichtungen dazu auf, Innovationen zu entwickeln, die einen Beitrag zur Verbesserung der mobilen #Schlachtung, einschließlich der »Weideschlachtung«, im Herkunftsbetrieb leisten. Projektskizzen können bis zum 6. April 2023, 12 Uhr, bei der Bundesanstalt für #Landwirtschaft und #Ernährung (BLE) eingereicht werden.
Mit der Bekanntmachung über die Förderung von Forschungsvorhaben von Innovationen zur mobilen Schlachtung verfolgt das BMEL das Ziel, tierschutzgerechte Schlachtungen im Herkunftsbetrieb zu fördern und die Wertschöpfung im ländlichen Raum zu stärken. Es sollen wirtschaftliche Anreize für landwirtschaftliche Betriebe und regionale, handwerkliche Schlachthöfe geschaffen und der Tierschutz bei der Schlachtung gesteigert werden. Die mobile Schlachtung umfasst dabei sowohl das Verfahren der teil- als auch der vollmobilen Schlachtung.
Bisher wenig Erfahrungswerte aus mobiler Schlachtung
Die Nachfrage vieler Verbraucher an unter hohen Tierschutzbedingungen produzierten Lebensmitteln, von der Haltung bis zur Verarbeitung, ist in den letzten Jahren gestiegen. Die Schlachtung auf dem landwirtschaftlichen Herkunftsbetrieb, einschließlich der »Weideschlachtung«, gewinnt daher zunehmend an Interesse bei Verbrauchern und auch Landwirten. Die vertraute Umgebung und das Wegfallen des Transports lebender Tiere zum Schlachthof, ermöglichen grundsätzlich eine besonders tierschonende Schlachtung, die sich auch positiv auf die Fleischqualität auswirkt und verändert die Arbeitssituation der #Landwirte.
Für direktvermarktende Betriebe ist es aufgrund der fortschreitenden Zentralisierung der Schlachtbranche immer schwieriger geworden, einen lokalen Schlachthof zu finden. Zum 9. September 2021 sind neue lebensmittelrechtliche EU Vorschriften zur Hofschlachtung beziehungsweise Weideschlachtung in Kraft getreten. Mit der neuen Regelung haben nicht nur Metzgereien, sondern auch bislang dafür nicht zugelassene landwirtschaftliche Betriebe die Möglichkeit, die Tiere im Herkunftsbetrieb zu schlachten. Die Erfahrungswerte zur teilmobilen beziehungsweise vollmobilen Schlachtung sind noch begrenzt und das Verfahren stellt eine Nische dar. Für kleine Schlachtbetriebe, Direktvermarkter mit konventioneller und ökologischer Haltungsform sowie für Züchter und Halter gefährdeter einheimischer Nutztierrassen kann jedoch die Schlachtung im Herkunftsbetrieb als Alleinstellungsmerkmal dienen und somit die wirtschaftlichen Chancen verbessern.
Ausbau der mobilen #Schlachtung erwünscht
Mit der Bekanntmachung sollen insbesondere innovative #Produkte, #Verfahren und #Dienstleistungen gefördert werden, mit denen der Ausbau der mobilen Schlachtung in Deutschland gelingt. Dies kann unter anderem die Entwicklung mobiler Geräte zur Bestimmung der Schlachtkörperausbeute oder von digitalen Lösungsansätzen sein, die die Fleischqualitätsparameter direkt vom Metzger zum Landwirt übermitteln. Weitere Innovationen wären Maßnahmen und Verfahren, die prämortalen Stress vermeiden oder die Entwicklungen und Optimierungen von Managementsystemen, speziell im Bereich der Vermarktungsmöglichkeiten.
In der Förderrichtlinie wird der gesamte Bereich der teilmobilen und vollmobilen Schlachtung berücksichtigt – von der Steigerung des Tierschutzes, insbesondere bei der Tötung selbst, bis hin zur Entwicklung innovativer Produkte zur Verbesserung der Prozesskette.
Weitere Informationen zur Bekanntmachung und Skizzeneinreichung hier …