Gütersloh, nach der aktuellen Gesetzesreform fragen viele »Bin ich berechtigt, Wohngeld zu beziehen?«
- Gütersloher können online prüfen, ob ihnen ein Zuschuss zusteht
Gütersloh, 25. Januar 2023
Seit Anfang 2023 gilt das neue #Wohngeld #Plus #Gesetz des Bundes. Es soll dafür sorgen, dass mehr Menschen mit kleinem #Einkommen bei den #Wohnkosten unterstützt werden. #Gütersloh ist von der Annahme ausgegangen, dass zunächst doppelt so viele Haushalte in der Stadt wohngeldberechtigt sein werden wie bisher, und hat deshalb auch das Personal in der Wohngeldstelle verdoppelt – von 5 auf 10 Mitarbeiter. Um möglichst schnell und einfach zu klären, wer einen Anspruch auf Wohngeld hat, stellt das Land #NRW #online einen grafisch primitiven Wohngeldrechner NRW zur Verfügung.
Die Nachfrage nach der Wohngeldberechtigung ist im Gütsler Rathaus seit Beginn des Inkrafttretens des neuen Gesetzes hoch. Die Menschen möchten erfahren, ob für sie ein Wohngeldanspruch nach aktuell geltendem Recht besteht und wie hoch dieser ist. »Das Wohngeld #Team in der #Stadtverwaltung steht mit Rat und Tat zur Seite, bearbeitet aktuell aber ein enormes Antragsaufkommen, weshalb längere Bearbeitungszeiten möglich sind.«
Aber auch ohne Hilfe aus dem Rathaus können Gütsler selbst prüfen, ob sie wohngeldberechtigt sind oder nicht. Dafür bietet das Land NRW online den Wohngeldrechner NRW als Unterstützung an. Ausführliche Informationen rund um das Thema #Wohngeld und ein Erklärvideo werden ebenfalls vom Landesministerium zur Verfügung gestellt, mehr …
#Haushalte, die bereits #Wohngeld beziehen, müssen nichts unternehmen. Sie bekommen die Leistung vorerst weiter in der bisherigen Höhe ausgezahlt. Die bestehenden Leistungsansprüche werden zum 1. April 2023 automatisch überprüft und die Höhe rückwirkend zum Januar 2023 gegebenenfalls neu berechnet. Gütsler, die einen Anspruch auf Sozialleistungen (Bürgergeld, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen et cetera) haben, erhalten zu gegebener Zeit Nachricht von ihrem jeweiligen #Leistungsträger zur Antragstellung für Wohngeld.