RBB 24 Recherche exklusiv: Landesrechnungshof Berlin: Sanierungskonzept für Flughafengesellschaft wurde nicht auf Wirtschaftlichkeit geprüft
- Alternative war bis zu 822 Millionen Euro günstiger
Berlin, 9. Februar 2023
Der #Landesrechnungshof #Berlin (LRH) kritisiert im vertraulichen Teil des Jahresberichts 2022, dass die Berliner Senatsverwaltung für Finanzen keine eigene Wirtschaftlichkeitsprüfung bei der finanziellen Sanierung der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg GmbH (FBB) durchgeführt habe. Die #Teilentschuldung könnte bis zu 822 Millionen Euro mehr kosten als die Fortsetzung des »Bürgschaftsmodells« bis zum Jahr 2033. Der Bericht liegt der Redaktion #RBB 24 Recherche vor.
Der LRH ist für die Prüfung der wirtschaftlichen Beteiligungen des Landes zuständig. Dazu gehört auch die FBB. Nach Auffassung des Rechnungshofs habe die seinerzeit von SPD Finanzsenator Matthias Kollatz geführte Verwaltung »die finanzielle Sanierung der #Flughafen #Berlin #Brandenburg GmbH nicht ordnungsgemäß vorbereitet und ihre Wirtschaftlichkeit nicht nachgewiesen«.
2021 hatten die Gesellschafter Berlin (37 Prozent), Brandenburg (37 Prozent) und der Bund (27 Prozent) die finanzielle Sanierung der FBB beschlossen. Zur Auswahl standen vier Modelle. Die Insolvenz und die Teilprivatisierung wurden von den Gesellschaftern ausgeschlossen. Übrig blieben das sogenannte »Status quo Modell« als Fortsetzung der bis dahin gültigen Praxis mit einer bedarfsgerechten »Liquiditätszuführung bis zum Jahr 2031«. Bei diesem Modell hätten die Gesellschafter ihre Bürgschaften verlängern müssen. Die Corona-Darlehen wären in Eigenkapital umgewandelt worden. Die FBB wäre wahrscheinlich erst 2033 kapitalmarktfähig geworden. Dies hätte die Gesellschafter nach Berechnungen der FBB aus dem Juni 2021 1,093 Milliarden Euro gekostet.
Doch dieses Modell wurde nicht gewählt: Zum Zuge kam das Teilentschuldungsmodell. Dahinter stand wohl der Wunsch, dass die FBB ab 2026 finanziell selbständig wird und ohne Bürgschaften der öffentlichen Hand am #Kapitalmarkt Kredite aufnehmen kann. Damit sollen dann auch die immer wieder aufkommenden Forderungen nach »frischem #Geld« endlich vom Tisch sein. Kosten für die Steuerzahler laut Vorlage der FBB 1,915 Milliarden Euro.
Nach Auffassung des Landesrechnungshofs hätte die Berliner Senatsverwaltung für Finanzen laut Landeshaushaltsordnung im Rahmen der Sanierungsdiskussion in den Jahren 2020 und 2021 »eine eigene angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchung« durchführen müssen. Doch genau das sei nicht geschehen. Die Senatsverwaltung habe deshalb auch «nicht hinreichend nachweisen können, ob die gegenwärtig verfolgte Sanierungsalternative der Teilentschuldung die wirtschaftlichste Lösung darstellt und der Haushalt nicht über das notwendige Maß hinaus belastet wird.«
Die Berliner Senatsverwaltung für Finanzen teilte auf Nachfrage des RBB mit, die Gesellschafter der FBB würden mit »der Teilentschuldung die wirtschaftlichste Sanierungsalternative« umsetzen. »Andere Alternativen, darunter auch Maßnahmen im Sinne des damaligen Status quo, die lediglich die Liquidität des Unternehmens sichern, ermöglichen hingegen keine nachhaltige Finanzierung und auch perspektivisch nicht die eigenwirtschaftliche Tätigkeit.« Zugleich räumt sie ein, dass es keine »vertiefte beihilferechtliche Prüfung« gegeben habe. Sie sei »nicht zielführend gewesen und hätte aus hiesiger Sicht auch wenig Aussicht auf Erfolg gehabt.«