#Versicherungen in Gütersloh, #Absicherung bei #Berufsunfähigkeit (BU), August 2010
- Um Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsleistungen zu haben, müssen bei Berufseinsteigern erst 5 Jahre Beitragszahlung vorangegangen sein. Und selbst dann reichen die Leistungen kaum aus, um davon leben zu können.
Gütersloh, August 2010
Für viele junge Leute, die die #Schule beendet haben, beginnt in diesen Tagen der »Ernst des Lebens«, nämlich die Berufsausbildung. Mit der Berufsausbildung beginnt auch die Versicherungspflicht in der Sozialversicherung. Obwohl die Beiträge hierzu nicht gerade gering sind, bietet die Sozialversicherung den Berufsanfängern nur eingeschränkten Versicherungsschutz, zum Beispiel bei Erwerbsunfähigkeit.Â
Eine Absicherung bei Berufsunfähigkeit gibt es von der gesetzlichen #Rentenversicherung nicht mehr. Um Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsleistungen zu haben, müssen erst 5 Jahre #Beitragszahlung vorangegangen sein, mit anderen Worten; für die ersten fünf Jahre der Berufstätigkeit besteht kein Versicherungsschutz. Auch wenn diese Wartezeit erfüllt ist, reichen die Leistungen bei weitem nicht aus, um davon leben zu können.
Was also tun? Vom ohnehin nicht stattlichen Einkommen des Azubis noch Beiträge zu privaten Versicherungen abzuzweigen, gefällt den meisten wohl kaum. Jedoch ist es nahezu unumgänglich, zumindest eine Unfallversicherung und/oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Wer bereit ist, ein Restrisiko zu tragen, für den reicht eine Unfallversicherung aus. Hier sollte die Grundsumme für Invalidität jedoch mindestens 50.000 Euro betragen und bei Vollinvalidität 250.000 Euro absichern. Der Beitrag hierfür liegt bei preiswerten Versicherern zwischen fünf und acht Euro monatlich, je nach Beruf. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte nach der Auffassung von Mentrath mindestens 750 Euro Monatsrente betragen und der Risikobeitrag liegt hier, je nach Berufsbild, zwischen 25 und 35 Euro.
Viele #Versicherer, die #Banken und Vertriebsorganisationen haben die Zielgruppe #Azubis im Blick und fast jeder wird zu Beginn seiner Ausbildung angesprochen und es werden verlockende Angebote gemacht. Hier gilt wie bei allen anderen, zunächst verlockend erscheinenden Angeboten: In Ruhe prüfen und nicht vorschnell entscheiden und vor allen Dingen vergleichen. In Bezug auf die Vermögensbildung sollte jeder Azubi zuerst einmal bei seinem Arbeitgeber nachfragen, ob und in welcher Höhe er sich an der Sparrate beteiligt. Bei der Wahl der Anlage favorisiert Menrath wegen der hohen zu erwartenden Rendite, Aktienfonds oder für die Vorsichtigen einen Bausparvertrag. »Wir wünschen allen Berufsanfängern, dass sie die richtige Berufswahl getroffen haben und trotz guter Absicherung gesund bleiben«, so Ekkehard Menrath.
Menrath Finanzmakler und Versicherungsmakler arbeiten unabhängig von den Versicherungsunternehmen und können bei der individuellen, qualifizierten Beratung aus dem #Pool der Anbieter das jeweils optimale Angebot für den Versicherten auswählen. Hinzu kommt eine umfangreiche #Betreuung.