Existenzgründung erfordert Mut, AWD Gütersloh, Ralf Thies
- Förderdarlehen unterstützen den Schritt in die Selbstständigkeit – wenn sie richtig eingesetzt und konzipiert werden.
Gütersloh, September 2006
Jedes Jahr wagen zahlreiche Bundesbürger den Schritt in die berufliche Selbständigkeit. Allein im ersten Quartal 2006 lag die Zahl der Gründungen bei rund 129 000 und damit auf Niveau des Vorjahreszeitraums gemäß dem Institut für Mittelstandsforschung in Bonn. Hauptmotive der Existenzgründer sind bei Umfragen meist höhere Selbstbestimmung, mehr Verantwortung und bessere Verdienstmöglichkeiten.
Motive für die eigene Firma gibt es viele. Sie geben den Anstoß für ein Vorhaben, daß neben Mut in erster Linie ein klares Konzept verlangt. Ein wichtiger Aspekt ist die finanzielle Planung. Gerade Betriebsgründer müssen die finanzielle Anlaufphase unbeschadet überstehen, um künftig wirtschaftlich erfolgreich zu sein. Spezielle Förderprogramme unterstützen Selbstständige in spe, die ihre Geschäftsidee nicht ohne Fremdkapital ins Laufen bringen», so #AWD #Finanzexperte Ralf Thies.
Staat und Bundesländer greifen Existenzgründern in Form von zinsgünstigen Darlehen, Zuschüssen, öffentlichen Beteiligungen oder Bürgschaften unter die Arme. Typisch für öffentliche Förderdarlehen sind meist attraktive Zinsen, lange Laufzeiten und häufig eine rückzahlungsfreie Zeit. Die Förderprogramm- Abwicklung erfolgt üblicherweise über die #Hausbank. Ein Beispiel ist das #KFW Startgeld aus dem Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Dieses Darlehen eignet sich gut für Gründer mit einem Kleinstkapitalbedarf unter 50 000 Euro. Das KFW Startgeld unterstützt Existenzgründer bei ihren Investitionen und bei laufenden Betriebsausgaben wie Miete, Werbung, Telefon oder Unternehmergehalt. Selbst wer lediglich über geringe Sicherheiten verfügt, kann sich das KFW Startgeld sichern. Die KFW Mittelstandsbank gewährt eine achtzigprozentige Haftungsfreistellung. Das bedeutet, der Staat beziehungsweise die KFW Bankengruppe übernimmt das Ausfallrisiko in Höhe von 80 Prozent. Bei einer Laufzeit von 10 Jahren und bis zu 2 tilgungsfreien Anlaufjahren eignet sich das Startgeld für natürliche Personen, die sich mit der Gründung, Ãœbernahme oder Beteiligung eines Betriebs selbständig machen. Unternehmen im Bereich gewerblicher Wirtschaft (mit bis zu 100 Beschäftigten), Angehörige der Freien Berufe (einschließlich Heilberufe) und Existenzgründer, die zunächst im Nebenerwerb gründen (Teilzeitgründung), können das Startgeld ebenfalls in Anspruch nehmen. Weiterer Teil des Förderprogramms der KFW Bankengruppe ist das sogenannte Mikrodarlehen. Es fällt ebenso unter die 80 prozentige Haftungsfreistellung. Damit finanziert man Aufwendungen in Höhe von bis zu 25 000 Euro während einer Laufzeit von maximal fünf Jahren und einer tilgungsfreien Zeit von sechs Monaten. Förderung erhalten natürliche Personen, insbesondere auch Arbeitslose, die sich selbstständig machen, kleine Unternehmen im Bereich der gewerblichen #Wirtschaft und der Freien Berufe mit bis zu 10 Beschäftigten. »Der Finanzbedarf sollte stets vor Kreditgesprächen genau berechnet und nicht zu knapp kalkuliert werden«, so AWD Finanzexperte Ralf Thies.
Unternehmerkredit für großen Kapitalbedarf. Wer für sein unternehmerisches Vorhaben größere Summen an Kapital benötigt, hat innerhalb des KFW Förderprogramms die Möglichkeit, einen Unternehmerkredit zu beantragen. Unternehmerkredite richten sich sowohl an bestehende Unternehmen als auch an Existenzgründer, die Investitionen in Deutschland planen. Zudem können freiberuflich Tätige sowie freiberufliche und gewerbliche Existenzgründer Unternehmerkredite in Anspruch nehmen. In die Förderung fallen auch natürliche Personen, die Gewerbeimmobilien zum Zweck der Vermietung oder Verpachtung erwerben wollen. Die maximale Förderung beträgt 10 Millionen Euro. Bei der Kreditlaufzeit wählen Kreditnehmer zwischen 10 Jahren bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren oder einer 20 jährigen Laufzeit bei maximal 3 Anlaufjahren ohne Tilgung für Investitionsvorhaben. Dabei entfallen mindestens 2 Drittel der förderfähigen Investitionskosten auf Grunderwerb, gewerbliche Baukosten oder den Erwerb von Unternehmen und Beteiligungen. Bei beiden Varianten ist jeweils die Gewährung eines endfälligen Darlehens möglich. Beim Thema Sicherheiten vereinbaren Kreditantragsteller und Hausbank im Rahmen des Verhandlungsgesprächs die banküblichen Sicherheitsleistungen.