Bezirksregierung Detmold: Brötchen und Blumenverkauf über die Ostertage 2023, Ostermontag bleiben Geschäfte geschlossen
Detmold, 4. April 2023
Geschäfte, die überwiegend #Blumen und #Pflanzen, #Zeitungen und #Zeitschriften oder #Backwaren und Konditorwaren zum Verkauf anbieten, dürfen an #Karfreitag und #Ostersonntag öffnen. An Ostermontag müssen sie geschlossen bleiben. Das regelt das #Ladenöffnungsgesetz #NRW.
An den verkaufsoffenen Tagen ist es erlaubt, diese Waren sowie ein begrenztes Randsortiment für die Dauer von fünf Stunden zu verkaufen. Über eine Öffnung entscheidet der jeweilige Ladeninhaber. Gesonderte weitere Öffnungsregelungen bestehen beispielsweise für Apotheken, Tankstellen sowie Flughäfen und Personenbahnhöfe.
Der bevorstehende Karfreitag, 7. April 2023, ist ein stiller Feiertag. Der Gesetzgeber hat für ihn unter anderem Märkte, gewerbliche Ausstellungen, sportliche Veranstaltungen, Zirkusveranstaltungen, Volksfeste und den Betrieb von Spielhallen untersagt. Mit unter das Verbot fallen alle öffentlichen Veranstaltungen, die der Unterhaltungen dienen sowie alle privaten Unterhaltungsveranstaltungen, wenn sie außerhalb der eigenen Wohnung stattfinden. Dieses Veranstaltungsverbot gilt bis um 6 Uhr am nächsten Tag.
Untersagt ist ebenfalls die Vorführung von Filmen, die nicht vom Ministerium für #Kultur und #Wissenschaft des Landes NRW als zur Aufführung am Karfreitag geeignet anerkannt sind. Zwischen 6 und 11 Uhr, der Hauptzeit des Gottesdienstes, sind zudem Veranstaltungen, #Theater und musikalische Aufführungen, Filmvorführungen und Vorträge jeglicher Art verboten.
Weitere Auskünfte erteilt jedes örtliche Ordnungsamt.