Rechtliche Betreuung, Bedeutung, Voraussetzungen und Aufgaben, Help Akademie
Eine #Krankheit oder ein #Unfall können dazu führen, dass Betroffene die Kontrolle über bestimmte Lebensbereiche abgeben müssen. #Finanzen, #Rechtsansprüche oder Fragen der #Pflege: Bei Hilfsbedürftigkeit können rechtliche Betreuer Entscheidungen im Sinne der Betreuten übernehmen. Welche Aufgaben das sind und wie es zu einer rechtlichen Betreuung kommt, regelt das Betreuungsgesetz. Seit dem 1. Januar 2023 müssen alle zukünftigen Berufsbetreuer den Sachkundelehrgang absolvieren. Die persönliche Eignung wird parallel von der zuständigen Betreuungsstelle beurteilt. Alle Ausbilder müssen für den Sachkundenachweis zuerst von der zuständigen Landesbehörde, in Bayern ist es die Regierung von Mittelfranken, geprüft und zugelassen werden.Â
Die Help Akademie ist seit dem 17. Februar 2023 nach Paragraph 8, Betreuerregistrierungsverordnung, zugelassen und diese Zulassung gilt bundesweit. Durch die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) sind folgende Ausnahmen für den Sachkundenachweis nicht mehr aktuell …
Die für die Registrierung erforderliche Sachkunde gilt bei Antragstellern mit der Befähigung zum Richteramt und denjenigen, die ein Studium der Sozialpädagogik oder der Sozialen Arbeit erfolgreich abgeschlossen haben, als nachgewiesen.Â
Abgeschlossenes Jura Studium
Wenn man also Volljurist ist, dann sieht die Betreuerregistrierungsverordnung in Paragraph 7, Absatz 5, vor, dass die Module 1 bis 3 und 4 bis 9 anerkannt werden können.
Abgeschlossenes #Studium in Sozialer Arbeit oder der #Sozialpädagogik
Für Personen die ein Studium der Sozialen Arbeit oder der Sozialpädagogik abgeschlossen haben, besteht nach Paragraph 7, Absatz 6, Betreuerregistrierungsverordnung, die Möglichkeit sich die Module 8 bis 11 anrechnen zu lassen.
In Deutschland werden Menschen geschäftsfähig, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Entscheidungen fällen sie allein und rechtliche Konsequenzen tragen sie selbst – vorausgesetzt, sie sind im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte.Â
Kann ein Erwachsener jedoch aufgrund einer psychischen Erkrankung oder infolge einer geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten nicht mehr selbst ausführen, kann eine rechtliche Betreuung notwendig werden. In Ausnahmefällen kann das auch bei rein körperlichen Einschränkungen zutreffen.
Gesetzlich geregelt ist rechtliche Betreuung in Paragraph 1896, Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Ist eine rechtliche #Betreuung vonnöten, kann eine auf Antrag eingesetzte andere Person den Hilfsbedürftigen bei allen Belangen des Alltags unterstützen. Die hilfsbedürftigen Personen sollen hierbei allerdings ihr Selbstbestimmungsrecht behalten.Â
Betreute Personen bleiben grundsätzlich weiterhin geschäftsfähig, das heißt, ihre Unterschrift hat Gültigkeit. Betreute können entsprechend Verträge abschließen, über ihr Konto verfügen oder in ärztliche Behandlungen einwilligen. Um daraus resultierende Konflikte mit dem Betreuer zu vermeiden, kann das Betreuungsgericht jedoch unter Umständen einen Einwilligungsvorbehalt anordnen.
Betreuungsreform 2023 bringt Betreuten mehr Selbstbestimmung
Seit 1. Januar 2023 gelten die Bestimmungen der Betreuungsreform. Unter anderem legen die neuen Richtlinien Folgendes fest …
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Der Wille betreuter Personen soll bei Entscheidungen im Mittelpunkt stehen.
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Die Bereiche, in denen ein Betreuer unterstützt, sollen stärker eingegrenzt werden.
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Betreute sollen mehr Mitspracherecht bei der Wahl des Betreuers haben. Betreuer und Betreuter sollen sich vor der Betreuung persönlich kennenlernen.
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Die Zwangssterilisation wird verboten. Es reicht nicht aus, dass die betreute Person einer Sterilisation nur nicht widerspricht.
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Berufsbetreuer müssen sich registrieren lassen und Kenntnisse nachweisen.Â
Mit den Top Dozenten und einem Spitzen Ausbildungsportfolio des Sachkundelehrgangs ebnet die Help Akademie den zukünftigen Berufsbetreuern den Weg in ihre neue Zukunft: »Lassen Sie sich anspruchsvoll zum /gerichtlich bestellten Betreuer ausbilden. Eine hohe Verantwortung, der Sie mit der nötigen Fachkompetenz und Methodenkompetenz nachkommen werden«.
Rechtliche Betreuung beantragen: So ist der Ablauf
Ob es zu einer rechtlichen Betreuung kommt, entscheiden die Betreuungsgerichte. Sie werden tätig, sobald ihnen ein entsprechender Antrag auf rechtliche #Betreuung vorliegt. Stellen dürfen diesen Antrag die Betroffenen selbst, aber auch andere Personen wie etwa Familienangehörige. Ebenso kann ein ärztliches Gutachten zusammen mit dem Antrag eingereicht werden, welches die Notwendigkeit einer rechtlichen Betreuung untermauert. Die #Richter prüfen im Einzelfall, ob und in welchem Rahmen eine rechtliche Betreuung angemessen ist. Die Kosten des Verfahrens müssen die Betreuten in der Regel selbst tragen. Sind sie dazu finanziell nicht in der Lage, springt der #Staat ein. Die Frage, wer als gesetzlicher Betreuer bestellt wird und in welchem Rahmen dieser die Betreuung übernimmt, entscheidend ebenso das Betreuungsgericht. Entscheidend ist, dass das Gericht die Wünsche der zu betreuenden Person bei der Wahl des Betreuers berücksichtigt. Die als Betreuer gewählte Person muss anschließend eine Einverständniserklärung ausfüllen und unterschreiben.
Wann darf kein gesetzlicher Betreuer bestellt werden?
Eine #Behinderung oder eine psychische Erkrankung allein ist oft noch kein Grund, einen rechtlichen Betreuer zu bestellen. Es muss immer auch ein Fürsorgebedürfnis hinzutreten. Das heißt, der oder die Betroffene kann sich aufgrund der Erkrankung nicht mehr eigenständig etwa um Vermögensangelegenheiten, Rentenangelegenheiten oder Wohnungsangelegenheiten kümmern. Es gibt keinen Zwang zu einer rechtlichen Betreuung. Gegen den #Willen der Betroffenen darf diese nicht angeordnet werden. Beschweren sich Betroffene über eine Entscheidung, so muss das Betreuungsgericht ihren Einwand prüfen.
Ausnahmen sind: Die Betreuten sind durch #Krankheiten wie #Schizophrenie oder #Demenz geistig bereits zu stark eingeschränkt, um selbstständig rechtliche oder finanzielle Entscheidungen zu treffen. Auch kommt eine rechtliche Betreuung nicht infrage, wenn eine Vorsorgevollmacht vorliegt oder noch erstellt werden kann – oder wenn die Angelegenheiten des Betroffenen auch von anderen Hilfsstellen wie etwa dem Sozialdienst geregelt werden können.