Noyb Sieg: 1 Million Euro Strafe für die Nutzung von Google Analytics
Wien, 3. Juli 2023
Auf Basis der 101 Beschwerden von Noyb zu unrechtmäßige Datenübermittlungen in die USA, erließ die schwedische Datenschutzbehörde (IMY) heute Entscheidungen gegen 4 Unternehmen. Die Behörde verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 12 Millionen Kronen (1 Million Euro) gegen den Telekommunikationsanbieter Tele 2 und 300.000 Kronen gegen den #Online Händler CDON wegen der Verwendung von Google Analytics auf ihrer Website. Viele andere europäische Behörden (zum Beispiel Österreich, Frankreich und Italien) haben bereits festgestellt, dass die Verwendung von Google Analytics gegen die #DSGVO verstößt. Heute wurde von der IMY aber die erste Geldstrafe gegen Unternehmen wegen der Verwendung von Google Analytics verhängt wird, trotz der Urteile des #EUGH zur Datenübermittlung zwischen der EU und den USA.
Laut EUGH Übertragungen zwischen der EU und den USA (in den meisten Fällen) illegal. Im Jahr 2020 hat der EUGH festgestellt, dass Datenübermittlungen zwischen der EU und den USA angesichts der umfangreichen Überwachungsmöglichkeiten der US-Regierung weitgehend illegal sind. Dennoch nutzen viele EU-Unternehmen weiterhin die Dienste von #Google, #Meta, #Microsoft, #Amazon & Co. Viele Unternehmen ignorieren diese Urteile jedoch weiterhin und berufen sich auf »ergänzende Maßnahmen« und sogenannte Standardvertragsklauseln (»SCC«). Noyb hat im Jahr 2020 101 Beschwerden gegen Nutzer von Google und Facebook Diensten in praktisch allen E -Mitgliedstaaten eingereicht.
Bereits Entscheidungen in anderen EU #Mitgliedstaaten
In der Zwischenzeit haben bereits andere europäische Datenschutzbehörden festgestellt, dass die weitere Nutzung von Google #Analytics gegen EU Recht verstößt (siehe zum Beispiel die Entscheidungen in Österreich, Frankreich und Italien). Die Rechtsprechung ist also klar, viele Unternehmen verstoßen dennoch gegen das #Gesetz.
Erste finanzielle #Strafe
Die schwedische IMY ist nun die erste Datenschutzbehörde, die nicht nur feststellte, dass die Datenübermittlungen illegal sind, sondern auch die weitere Nutzung stoppt und eine signifikante Geldstrafe gegen zwei Unternehmen verhängte: Tele 2 (ein schwedisches Telekommunikationsunternehmen) und CDON (ein schwedischer Online-Händler). Zwei weitere Unternehmen (Coop und Dagens Industri) kamen ohne eine Strafe davon.
Googles »ergänzende Maßnahmen« nicht ausreichend
Die IMY betont auch, dass die so genannten »ergänzenden Maßnahmen« nicht ausreichend waren. Google hat seine Kunden in der EU bisher weitgehend auf diese Maßnahmen verwiesen, die Unzulänglichkeiten im US #Recht ausgleichen sollen. Dies wurde nun (erneut) von einer EU Regulierungsbehörde zurückgewiesen.
»Wir freuen uns über die Entscheidung der IMY und dass hier erstmals Strafen verhängt wurden. Nur so können Unternehmen bewegt werden, sich an die Datenschutzgesetze zu halten«, so Marco Blocher, Datenschutzjurist bei Noyb.
Neues Datenabkommen
Die EU und die USA haben für das Frühjahr 2022 ein neues Datenabkommen angekündigt, welches noch in diesem Monat veröffentlicht werden soll. Da das neue Abkommen strukturell den beiden bisherigen aufgehobenen Abkommen entspricht (»Safe Harbor« und »Privacy Shield«), ist es sehr wahrscheinlich, dass der EUGH auch dieses für nichtig erklären wird.
Noyb.eu – Europäisches Zentrum für Digitale Rechte
Der Verein Noyb.eu [Aussprache] treibt seit Mai 2018 die Durchsetzung von Europäischen Datenschutzrechten voran und hat bisher rund 800 Verfahren gegen zahlreiche vorsätzliche Verstöße eingebracht – unter anderem gegen Unternehmen wie Google, Apple, Facebook und Amazon. Mehr als 5.000 Fördermitglieder ermöglichen die Arbeit von Noyb.eu.
Foto: Noyb, European Center for Digital Rights, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen
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