Namensänderung kann bei psychischer Belastung zulässig sein
Konstanz, 14. Juli 2023
Erfährt ein #Kind in der #Schulzeit #Hänselei und #Mobbing aufgrund seines Familiennamens und leidet er später aufgrund dessen an psychischen Problemen, kann auch im Verlauf des Lebens eine Namensänderung zulässig sein. Allerdings müssen gemäß einem Beschluss des #Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes hierfür mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Ausreichend ist beispielsweise nicht, wenn das Kind einen anderen Familiennamen trägt als der Vater – und aus diesem Umstand heraus entsprechende Ausgrenzung erfährt.
Allerdings können Namensänderungen grundsätzlich dann legitim sein, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen einem Familiennamen und einer daraus resultierenden psychischen Erkrankungen wie einer #Depression entsprechend fachärztlich festgestellt wurde. Zudem muss die #Kausalität gerade bei einem hohen zeitlichen Unterschied zwischen den Hänseleien in der #Kindheit und der fortwährenden mentalen des #Dysbalance im Erwachsenenalter nachgewiesen sein. Auch muss der Betroffene zunächst alle therapeutischen Versuche zur Linderung seiner Beschwerden unternehmen, ehe er einen Antrag auf #Namensänderung stellen kann.
Dennis Riehle, Sozialberater, Quelle: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 25. Mai 2023, veröffentlicht am 13. Juli 2023, Aktenzeichen 2 A 132/22.
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