Waldbrände und große Hitze im Mittelmeerraum: Welche Rechte habe ich als Feriengast?

Kehl, 26. Juli 2023

Waldbrände in Griechenland, Italien, Spanien oder Kroatien halten die Urlaubsregionen und die Menschen vor Ort in Atem. Auch heute sind wieder mehr als 40 Grad angekündigt. Welche Rechte haben Touristen, die in den nächsten Tagen ans Mittelmeer reisen möchten und solche, die bereits vor Ort sind?

»Welche Rechte für Touristen gelten, hängt davon ab, ob sie eine Pauschal oder Individualreise gebucht haben. Pauschalreisende haben deutlich mehr Rechte als Individualreisende und sind im Krisenfall besser abgesichert. Individualreisende hingegen müssen sich mit den Vertragsbedingungen des jeweiligen Anbieters wie #Fluggesellschaft, #Mietwagenfirma oder Hotel auseinandersetzen«, sagt Karolina Wojtal, Co Leiterin des Europäischen Verbraucherzentrums #Deutschland.

Was gilt, wenn der Veranstalter die Reise absagt?

Der #Reiseveranstalter darf die Reise absagen, wenn am Urlaubsort unvermeidbare außergewöhnliche Umstände gegeben sind, die es dem Veranstalter unmöglich machen, die Reise durchzuführen. Der Reisepreis sowie etwaige Anzahlungen müssen Ihnen dann vollständig erstattet werden. Darüberhinausgehende Ansprüche auf Schadensersatz haben Sie nicht.

Kann ich selbst meine Pauschalreise vor der Abreise kostenfrei stornieren?

Möglich ist dies bei außergewöhnlichen und unvermeidbaren Umständen am Zielort oder in dessen unmittelbarer Nähe. Wenden Sie sich an Ihren Reiseveranstalter, und verlangen Sie, dass Ihre Reise aufgrund der aktuellen Gegebenheiten vor Ort storniert wird. Sie haben dann Anspruch auf eine vollständige Erstattung des Reisepreises, aber nicht auf eine zusätzliche Entschädigung. »Voraussetzung dafür ist aber, dass die Reise unmittelbar bevorsteht und durch die außergewöhnlichen Umstände tatsächlich konkret beeinträchtigt ist«, sagt Karolina Wojtal. Liegt das Reisedatum allerdings in weiter Zukunft, sind Sie auf die Kulanz des Veranstalters angewiesen.

Gut zu wissen

Hitze oder die Angst vor Waldbränden sind als alleiniger Stornogrund nicht ausreichend, um kostenfrei von einer Reise zurücktreten zu können. Bei rein persönlichen Bedenken müssen Sie damit rechnen, dass Stornokosten anfallen.

Was gilt, wenn ich den Urlaub abbrechen möchte?

Wenn Sie belegen können, dass die Reise durch außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt wird, können Sie den Reisevertrag kündigen und die Heimreise antreten. Reiseleistungen, die Sie aufgrund der frühzeitigen Beendigung nicht mehr nutzen können, müssen Sie nicht bezahlen und können eine Erstattung verlangen. Der Veranstalter ist verpflichtet, Ihre Rückreise zu organisieren, wenn dies ursprünglich Bestandteil des Vertrages war. Mehrkosten gehen dann zu seinen Lasten.

Was gilt, wenn sich die Heimreise verzögert?

Müssen Sie länger vor Ort bleiben als ursprünglich geplant, da aufgrund der Umstände die Heimreise nicht möglich ist, muss der Veranstalter die Hotelkosten für maximal drei weitere Tage bezahlen.  

Welche Ansprüche haben Urlauber, die vor Ort bleiben?

Wer seine Reise fortsetzt, kann den Reisepreis gegenüber dem Reiseveranstalter mindern, wenn ein nicht unerheblicher Reisemangel vorliegt. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn eine vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbracht wird.

Was gilt, wenn ich Flug und Hotel getrennt gebucht habe?

Wenn die #Fluggesellschaft Ihren #Flug aufgrund der Waldbrände annulliert, haben Sie entweder Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises oder auf eine anderweitige Beförderung, jedoch keinen auf eine zusätzliche Entschädigung. »Wenn Ihr Flug aufrechterhalten wird, können Sie diesen normalerweise nicht kostenlos stornieren«, sagt Karolina Wojtal. »Setzen Sie sich mit der Airline in Verbindung, und fragen Sie, ob vielleicht doch ein kostenloses Storno oder eine Verschiebung auf einen späteren Zeitpunkt möglich ist.«

Kann ich meine #Hotelbuchung stornieren?

In diesem Bereich gibt es keine europaweit einheitlichen Vorschriften. Um herauszufinden, ob bei einer Stornierung Gebühren anfallen, schauen Sie bitte in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Setzen Sie sich mit dem Hotel in Verbindung, um eine einvernehmliche Kulanzlösung zu finden. Fragen Sie nach, ob Sie Ihren Aufenthalt verschieben oder kostenfrei stornieren können.

Gut zu wissen

Wenn das Hotel seinerseits die Buchung storniert, weil die Leistung aufgrund der Brände gar nicht erbracht werden kann, muss es Ihnen den gesamten Betrag zurückzahlen. Wenn Sie bereits im #Hotel sind, Ihren #Urlaub aber nicht fortsetzen können, verlangen Sie die Erstattung des Restbetrags Ihres Aufenthaltes.

Kann ich die Buchung meines Mietwagens stornieren?

Wie bei den Unterkünften gibt es auch bei den Mietfahrzeugen keine einheitlichen #EU #Vorschriften. Auch hier gelten die Stornobedingungen in den AGB. In aller Regel fallen zeitlich gestaffelte Stornogebühren an. Je früher Sie stornieren, desto günstiger. Holen Sie den Wagen gar nicht erst ab und informieren Sie den Vermieter nicht, wird oft der gesamte Mietpreis berechnet.

Was gilt, wenn ich den Mietwagen vorzeitig zurückgeben möchte?

Bei einer vorzeitigen Rückgabe erfolgt üblicherweise keine Erstattung. Setzen Sie sich mit dem Vermieter in Verbindung, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Bin ich durch meine Reiserücktrittsversicherung abgesichert?

Reiserücktrittsversicherungen schließen Naturkatastrophen in der Regel aus, zahlen also nicht, wenn Sie aus diesem Grund die Reise nicht antreten können. Näheres können Sie in den Versicherungsbedingungen nachlesen. Anders kann es bei Absicherungen über Kreditkarten aussehen, mit denen Sie den #Urlaub bezahlt haben. Werfen Sie einen Blick in die AGB.

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Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland c/o Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V.
Bahnhofsplatz 3
77694 Kehl
Telefax +4978519914811
E-Mail info@cec-zev.eu
www.evz.de

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