Vereinssatzung
Struktur und Inhalt der Vereinssatzung
Die Erstellung einer Vereinssatzung unterliegt zwar nur wenigen gesetzlichen Vorgaben und lässt dem Verein in der Regel Freiheit bei der Formulierung, dennoch gibt es einige rechtliche Mindestanforderungen (gemäß Paragraph 57 des Bürgerlichen Gesetzbuches, BGB) sowie empfehlenswerte Angaben, die berücksichtigt werden sollten. Durch die korrekte Ausgestaltung der Satzung von Beginn an gewährleistet der Verein nicht nur die Rechtssicherheit seiner Gründung, sondern auch die Möglichkeit, sich im Vereinsregister einzutragen.
Welche Elemente sollte eine #Vereinssatzung enthalten?
Der Inhalt einer Vereinssatzung sollte klar definieren, welchem Zweck der Verein dient und welche Bedingungen für den Beitritt oder Austritt von Mitgliedern gelten. Die Satzung legt auch den Grundstein dafür, ob der Verein sich ins Vereinsregister eintragen lassen möchte und ob er den Status der Gemeinnützigkeit anstrebt.
Jede Vereinssatzung sollte folgende Elemente abdecken
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Name des Vereins
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Vereinssitz
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(Gemeinnütziger) Vereinszweck
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Aufnahme und Austritt von Mitgliedern
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Hinweis auf die Eintragung ins Vereinsregister
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Mitgliedsbeiträge in der Vereinssatzung
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Größe und Zusammensetzung des Vorstands
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Einberufung der Mitgliederversammlung und Protokollierung der Beschlüsse
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Name des Vereins
Die Vereinssatzung muss den genauen Namen des Vereins festlegen (gemäß Paragraph 57, Abssatz, 1 BGB). Dabei haben die Mitglieder die Freiheit, den Namen ihres Vereins selbst zu wählen, beispielsweise indem sie Bezug auf den Vereinssitz oder das Gründungsdatum nehmen. Allerdings darf der Name keine irreführenden Elemente oder Zusätze bezüglich Größe, Art, Alter et cetera enthalten.
Hinweis: Obwohl der Schutz des Vereinsnamens im Vergleich zur gewerblichen Nutzung nicht so entscheidend ist, kann er dennoch von großer Bedeutung sein, insbesondere wenn andere Organisationen von der Bekanntheit des Vereins profitieren möchten. Domainnamen genießen keinen speziellen rechtlichen Schutz, und bei der Registrierung gilt das Prinzip »first come, first serve«.
Vereinssitz
Der Vereinssitz ist der Ort, an dem die Vereinsverwaltung ihren Sitz hat, normalerweise in einer Gemeinde. In der Satzung ist es ausreichend, den Ort anzugeben; eine genaue Adresse muss nicht genannt werden.
Vereinszweck
Jeder Verein verfolgt einen spezifischen Zweck, der in der Vereinssatzung festgelegt sein muss. Dieser Zweck entscheidet darüber, ob der Verein als gemeinnützig anerkannt wird. Bei gemeinnützigen Vereinen müssen die Bestimmungen der Abgabenordnung (AO) beachtet werden. Der in der Satzung festgelegte Vereinszweck ist auch entscheidend für die rechtliche Fähigkeit des Vereins. Nur Vereine, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet ist, können gemäß Paragraph #21 BGB ins Vereinsregister eingetragen werden. Diese Vereine werden auch als Idealvereine bezeichnet.
Aufnahme und Austritt von Mitgliedern
Die Satzung sollte die Bestimmungen für die Aufnahme und den Austritt von Mitgliedern sowie die Mitgliedsanforderungen (zum Beispiel Wohnsitz) erläutern. Im Internet sind Vorlagen für schriftliche Beitrittserklärungen und Austrittserklärungen für den Verein. Es ist wichtig zu beachten, dass das Recht auf Austritt nicht ausgeschlossen werden darf und die Kündigungsfrist für Mitglieder höchstens 2 Jahre betragen darf.
Gründungspaket für Vereine
Die Gründung eines Vereins kann eine anspruchsvolle Aufgabe sein. Unser Gründungspaket unterstützt Sie bei den ersten Schritten Ihrer Vereinsgründung. Eine Erstberatung beantwortet rechtliche und steuerliche Fragen. Gründer erhalten Muster und Vorlagen zur Vereinsverwaltung. Ein maßgeschneidertes Versicherungspaket schützt das Vereinsvermögen. Mit gezieltem Marketing steigern wir Ihre Sichtbarkeit für Mitglieder, Spender und Sponsoren.
Hinweis auf Eintragung ins Vereinsregister
Wenn der Verein ins Vereinsregister eingetragen werden soll, muss die Satzung einen entsprechenden Hinweis enthalten, beispielsweise »Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Mit der Eintragung führt er den Namenszusatz ›e. V.‹.«
Mitgliedsbeiträge in der Vereinssatzung
Die Satzung sollte festlegen, ob die Mitgliedschaft im Verein kostenlos ist oder ob #Mitgliedsbeiträge erhoben werden. Falls Beiträge erhoben werden, sollte auch angegeben werden, ob es sich um wiederkehrende oder einmalige Beiträge handelt. Die genaue Höhe der Beiträge muss nicht in der Satzung festgelegt werden, um Flexibilität zu gewährleisten. Es können unterschiedliche Beiträge für verschiedene Gruppen von Mitgliedern erhoben werden, sofern es eine sachliche Begründung gibt. Wenn der Verein den Status der Gemeinnützigkeit erhalten möchte, dürfen die Mitgliedsbeiträge nicht so hoch sein, dass Personen ausgeschlossen werden.
Größe und Zusammensetzung des Vorstands
Die Größe und Zusammensetzung des Vorstands sind wichtige Elemente einer Vereinssatzung. In der Satzung sollten die Vorstandsämter, Funktionen und Aufgaben klar definiert werden. Es sollte festgelegt werden, ob es eine Höchstzahl oder Mindestanzahl an Vorstandsmitgliedern gibt und ob Minderjährige oder Nichtmitglieder zum Vorstand gewählt werden dürfen. Eine zu große Anzahl von Vorstandsmitgliedern kann dazu führen, dass der Verein handlungsunfähig wird, wenn nicht alle Positionen besetzt werden können. Es ist ratsam, eine Vertretungsregelung in der Satzung zu verankern, um Handlungsfähigkeit sicherzustellen, falls einzelne Vorstandsmitglieder ausfallen. Eine namentliche Nennung der Vorstandsmitglieder ist in der Satzung nicht notwendig. Wenn Vorstandsmitglieder eine Ehrenamtspauschale für ihre Arbeit erhalten sollen, muss dies ausdrücklich in der Vereinssatzung festgehalten werden, da sonst die Gemeinnützigkeit gefährdet ist.
Die Einberufung der Mitgliederversammlung und die Protokollierung der Beschlüsse sind ebenfalls wichtige Aspekte der Vereinssatzung. Es sollte festgelegt werden, wer für die Einberufung der Versammlung zuständig ist, welche Form und Ladungsfrist einzuhalten sind und wie oft ordentliche Mitgliederversammlungen stattfinden sollen. Auch die Bedingungen für die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung sollten geklärt werden. Wenn die Satzung hierzu keine Regelungen enthält, gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Für gemeinnützige Vereine ist die Anerkennung der Gemeinnützigkeit beim örtlichen Finanzamt entscheidend, um Steuervergünstigungen zu erhalten. Die Satzung muss klarstellen, dass der Verein ausschließlich gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt. Diese Angaben sollten den Bestimmungen der Abgabenordnung wortgetreu entsprechen und in die Vereinssatzung übernommen werden. #Satzungsänderungen erfordern eine offizielle Mitgliederversammlung und müssen in drei Schritten durchgeführt werden: Ankündigung der Änderung, Beschlussfassung und Eintragung ins Vereinsregister durch die Vorstände. Vereinsordnungen können die Satzung ergänzen, dürfen jedoch nicht im Widerspruch zur Satzung stehen. Sie sind leichter änderbar als die Satzung und können das Vereinsleben regeln.
Zusammenfassend ist die Vereinssatzung die Verfassung des Vereins, die die Struktur und Organisation regelt. Sie unterliegt nur wenigen gesetzlichen Anforderungen, bietet jedoch die Möglichkeit, die grundlegenden Regeln des Vereinsbetriebs festzulegen.