Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH): Data Act sorgt für mehr Wettbewerb in der Datenökonomie

ZDH, 9. November 2023

Am 9. November 2023 hat das Europäische #Parlament den #Data #Act formell angenommen. Die Verordnung zum EU Datengesetz ist somit beschlossen und soll ab 2025 in Kraft treten. Dazu erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen #Handwerks (ZDH): »Das #Handwerk fordert seit langem, dass Daten fair geteilt werden können. Es ist positiv, dass der Data Act den langjährigen Automatismus zwischen Herstellervertrag und Dienstleistung durchbricht. Anstatt unweigerlich den Service des Herstellers in Anspruch nehmen zu müssen, werden Kunden nun durch den Zugang zu ihren Daten mehr Entscheidungsfreiheit haben, an wen sie ihre Daten weitergeben und zu welchem Zweck. Das sorgt für mehr #Wettbewerb in der #Datenökonomie.

Der Kerngedanke des Vorschlags ist richtig: Nicht nur hat der Eigentümer eines Gerätes, in der Regel der Nutzer, das Recht, die Daten selbst auszulesen. Er entscheidet auch, an wen er sie weitergibt. Das ist ein #Durchbruch, denn damit werden erstmals vertraglich verbindliche Regeln für den #Datenaustausch und zugang festgelegt. Der #Handwerksbetrieb kann nun direkt zum Kunden gehen und von diesem die notwendigen Daten erhalten, um Reparatur oder Wartungsarbeiten durchzuführen. Betriebe brauchen auch keine rechtliche Unterstützung, um zu wissen, welche Daten sie teilen dürfen.

Der Data Act birgt für unsere Betriebe ein großes Innovationspotenzial. Viele werden Daten lediglich auslesen wollen. Anderen bietet er die Möglichkeit, neue Dienstleistungen und im Einklang mit dem EU Wettbewerbsrecht  auch neue Produkte zu entwickeln.« MehrExternal Link