Volkshochschule Gütersloh: Vortrag zum Geburtstag der Menschenrechtserklärung, 7. Dezember 2023
Gütersloh, 24. November 2023
Am 10. Dezember 2023 feiert die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ihren 75. Geburtstag. Aus diesem Anlass findet an der sogenannten #Volkshochschule (#VHS) #Gütersloh am Donnerstag, 7. Dezember 2023, um 18.30 Uhr ein Vortrag von Dr. Johannes Graf Keyserlingk statt.
Er wird moralische, rechtliche und realpolitische Perspektiven auf #Menschenrechte thematisieren und damit den Wert und die Unzulänglichkeiten des Konzepts »in den Blick nehmen«.
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Am 10. Dezember 1948 verkündete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. In 30 Artikeln formuliert sie bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Viele der seit 1948 geschlossenen Übereinkommen, Gesetze und Verträge basieren auf der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, etwa regionale Menschenrechtsabkommen wie die Europäische #Menschenrechtskonvention.
Als Erklärung der UN-Generalversammlung hat sie zwar nicht die rechtsverbindliche Kraft eines Vertrages, der von Einzelstaaten ratifiziert werden kann, doch sie hat politisch und moralisch ein sehr großes Gewicht. Ihre Bestimmungen sind in viele nationale Verfassungen aufgenommen worden und es ist inzwischen anerkannt, dass einige ihrer Bestimmungen bindendes Völkergewohnheitsrecht und teilweise sogar zwingendes Völkerrecht sind. Zwingendes Völkerrecht bedeutet, dass kein Staat davon abweichen darf. Das betrifft zum Beispiel die Verbote der #Sklaverei, der #Folter und der rassistischen #Diskriminierung.
Internationale Menschenrechtscharta
Um den Menschenrechten, die in der Allgemeinen Erklärung enthalten sind, eine völkerrechtlich verbindliche Form zu geben, verabschiedeten die Vereinten Nationen 1966 2 Menschenrechtspakte: den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt) und den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische #Rechte (Zivilpakt). Beide traten 1976 in Kraft. Zusammen mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und den zwei Zusatzprotokollen zum Zivilpakt bilden sie die sogenannte internationale Menschenrechtscharta (International Bill of Human Rights), ein Begriff, der vor allem im englischsprachigen Raum gebräuchlich ist.
Anmeldung und weitere Informationen zum Vortrag mit der Nr. F11000 unter Telefon +495241822925 oder online.
Foto: Volkshochschule Gütersloh, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen
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