5 #Steuertipps für #Unternehmer 2024: So behalten Sie Ihre Steuern im Griff
Koblenz, 7. Dezember 2023
Die steuerlichen Rahmenbedingungen in Deutschland unterliegen ständigen Veränderungen, und für Unternehmer ist es entscheidend, stets auf dem neuesten Stand zu bleiben, um ihre steuerlichen Verpflichtungen optimal zu erfüllen. Im Jahr 2024 gibt es einige wichtige Aspekte zu beachten. Hier sind fünf praxisnahe Steuertipps, um erfolgreich durch das #Steuerjahr zu navigieren.
1. #Digitalisierung nutzen: Elektronische Buchführung und Belegverwaltung
Mit dem Voranschreiten der Digitalisierung gewinnt auch die elektronische Buchführung an Bedeutung. Unternehmer sollten die Vorteile moderner Buchführungssysteme nutzen, um nicht nur effizienter zu arbeiten, sondern auch um steuerliche Pflichten wie beispielsweise die Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist einfacher zu erfüllen. Voraussichtlich ab dem Jahr 2026 werden E Rechnungen in Deutschland verpflichtend. Nutzen Sie jetzt die Zeit bis zum Inkrafttreten der neuen Vorschriften, um sich mit dem Thema zu beschäftigen. Die gesetzlich vorgeschriebenen eRechnungen sollen zukünftig einem bestimmten Datensatz entsprechen. Dies erfordert in den meisten Fällen die Umstellung der Software für die Rechnungsschreibung. Der Versand einfacher Rechnungen im PDF Format wird dann nicht mehr möglich sein.
2. Förderung beruflich genutzter #Fahrzeuge (Dienstwagenprivileg)
Die Förderung für dienstliche Elektro und Hybridfahrzeuge wurde durch das Jahressteuergesetz 2018 für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 eingeführt. In diesem Zeitraum wird die Bemessungsgrundlage für die Dienstwagenbesteuerung solcher Fahrzeuge halbiert. Wichtig: Diese Halbierung gilt nur für die Einkommensteuer und nicht für umsatzsteuerliche Zwecke.
Die Begünstigung wird bis zum 31. Dezember 2030 schrittweise verlängert, wobei die Anforderungen an die Mindestreichweite elektrisch betriebener Fahrzeuge steigt. Die Tabelle gibt einen Überblick über die geplanten Voraussetzungen.
Anschaffungszeitraum | Höchstschadstoffausstoß | Mindestreichweite | Gesetzliche Regelung für 1 Prozent Methode beziehungsweise Fahrtenbuchmethode |
1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024 | 50 Gramm CO2 je gefahrenem Kilometer | 60 Kilometer | Paragraph 6, Absatz 1, Nummer 4, Satz 2, Nummer 3 beziehungsweise Satz 3, Nummer 3, ESTGeE |
1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2030 | 50 Gramm CO2 je gefahrenem Kilometer | 80 Kilometer | Paragraph 6, Absatz 1, Nummer 4, Satz 2, Nummer 5 beziehungsweise Satz 3, Nummer 4, ESTG E |
3. Änderung der geringfügigen Beschäftigung
Ab dem 1. Januar 2024 wird die Grenze für geringfügige Beschäftigungen von 520 auf 538 Euro erhöht. Diese Grenze wird nun an die Höhe des Mindestlohns angepasst, basierend auf einer wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden, und ändert sich entsprechend bei jeder Anpassung des Mindestlohns.
Es ist erlaubt, die Geringfügigkeitsgrenze zweimal im Verlauf eines Kalenderjahres unerwartet zu überschreiten. Die jährliche Verdienstgrenze wird dementsprechend auf 6.546 Euro (12 mal 538 Euro) angepasst.
4. Umsatzsteuer im internationalen Geschäft: Anforderungen bei der UST ID
Damit eine innergemeinschaftliche Lieferung von der Umsatzsteuer befreit ist, müssen bestimmte Dokumentationspflichten erfüllt sein, darunter insbesondere der Nachweis, dass der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist. Die Umsatzsteuer für den innergemeinschaftlichen Erwerb auf Seiten des Leistungsempfängers liegt in dessen Verantwortung.
Zukünftig soll die Überprüfung auch bei jeder weiteren Lieferung an den Kunden durchgeführt werden. Eine Überprüfung kann man heute schon über die Website des Bundeszentralamts für Steuern oder der Europäischen Kommission durchführen. Einige #Software Hersteller haben ein entsprechendes Modul zur Überprüfung auch bereits in ihre Produkte integriert. Es kann sich also lohnen, dort einmal nachzufragen. Insbesondere bei einer Vielzahl solcher Umsätze stellt dies eine effiziente Erleichterung dar.
5. #Steuerberater als strategischen Partner: Frühzeitige Beratung suchen
Die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Steuerberater ist für Unternehmer unerlässlich. Frühzeitige Beratung kann dazu beitragen, steuerliche Chancen zu erkennen und potenzielle Risiken zu minimieren. Ein guter Steuerberater ist nicht nur ein Experte in steuerlichen Angelegenheiten, sondern auch ein strategischer Partner, der bei unternehmerischen Entscheidungen unterstützt.
Fazit: Erfolgreich durch das Steuerjahr 2024
Die steuerlichen Herausforderungen für Unternehmer in Deutschland erfordern eine proaktive Herangehensweise. Durch die gezielte Nutzung von Digitalisierung, steuerlicher Privilegien, strategischer Personalentwicklung, internationaler #Umsatzsteuer #Compliance und der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit einem Steuerberater können Unternehmer nicht nur den Fiskus im Griff behalten, sondern auch ihre unternehmerischen Ziele erfolgreich verfolgen.
Hinweis: Das Steuerrecht unterliegt regelmäßigen Änderungen. Die dargestellten steuerlichen Hinweise bieten lediglich einen groben Überblick und ersetzen keine steuerliche Beratung. Bis Redaktionsschluss wurde das Wachstumschancengesetz noch nicht verabschiedet. Gesetzesänderungen können noch erfolgen.
Über den Autor
Tobias Junges, Steuerberater und Diplomfinanzwirt (FH), unterstützt und berät Unternehmen in Fragen der Steuer und Buchhaltung. Mehr …