Bielefeld: kein Feuerwerk auf dem »#Boulevard«, #Silvester 2023
Bielefeld, Dezember 2023
Per Allgemeinverfügung vom 11. Dezember 2023 und gemäß dem Paragraphen 14 des Ordnungsbehördengesetzes NRW erlässt der Oberbürgermeister der Stadt #Bielefeld folgende #Verfügung:
Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen ist am 31. Dezember 2023, 22 Uhr, bis zum 1. Januar 2024, 2 Uhr, auf dem »Boulevard« untersagt, insbesondere für Feuerwerkskörper der Kategorie F 2. Das Verbot gilt für den Boulevard, einschließlich #Ostwestfalenplatz und #Europaplatz, sowie die Fläche hinter den nordwestlichen Gebäudekomplexen, begrenzt durch den #Ostwestfalendamm und die Joseph Massolle Straße.
Der Boulevard ist eine stark frequentierte Fläche mit gastronomischen Angeboten und Diskotheken, wo in den vergangenen Jahren vermehrt unsachgemäßer Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen zu Gefährdungen führte. Die Verfügung basiert auf Paragraph 14, Absatz 1, OBG NRW, um Gefahren für die öffentliche #Sicherheit und #Ordnung abzuwehren. Die Beschränkung ist verhältnismäßig und dient dem Schutz von #Leben und #Gesundheit.
Die sofortige Vollziehung ist im öffentlichen Interesse angeordnet, um Gefahren unmittelbar zu begegnen. Das überwiegt das individuelle Aufschubinteresse. Gegen die Verfügung kann innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht Minden erhoben werden. Die Klage kann schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift des Urkundenbeamten der #Geschäftsstelle eingereicht werden. Die aufschiebende Wirkung ist ausgesetzt, jedoch kann ein Antrag auf Wiederherstellung gestellt werden.
Foto: Bielefeld, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen
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