Gütersloh: Versicherungsmakler Rainer Gellermann – Elementarschadenversicherung – Grundwasser vs. Überschwemmung

  • »Vorab allen Lesern des Magazins Gütsel eine schönes Neues Jahr 2024«, Rainer Gellermann

Gütersloh, 11. Januar 2024

Über die Weihnachtstage hatten wir mit starken Regen zu kämpfen, dabei ist manch ein #Keller nass geworden und viele haben sich gefragt, wann die Versicherung regulierungspflichtig ist. Rainer Gellermann, Fachwirt für Versicherungen und Finanzen, spezialisiert auf private und gewerbliche Sachversicherung, klärt auf.

Grundsätzlich ist die Überschwemmung eine Sache der erweiterten Elementarschadenversicherung. Wie das Wort Überschwemmung bereits vermuten lässt, muss dass Wasser über eine gewisse Hürde – diese Hürde ist die Ausuferung von Gewässern oder auch dem Grundwasser – das Grundwasser muss also bis zum Erdreich ansteigen.

Tritt dass Wasser lediglich durch die Bodenplatte oder die Kellerwände ein, hat keine Überschwemmung stattgefunden und es handelt sich grundsätzlich nicht um einen regulierungspflichtigen Versicherungsfall. Bereits im Jahr 2005 hat der Bundesgerichtshof ein Urteil des OLG Schleswig Holstein vom 30. Oktober 2003 zurückgewiesen (BGH, Aktenzeichen IV ZR 252/03) – die Schadenhöhe belief sich auf 13.880,89 Euro.

Versicherungsunternehmen sind lernfähig und lernwillig

Einige wenige Versicherungsunternehmen haben hinsichtlich der Rechtsprechung Ihre Versicherungsbedingungen angepasst – so ist es grundsätzlich möglich »Eindringen von Grundwasser ohne Austritt an die Oberfläche« versichern. Inwieweit diese Erweiterung unter Abwägung aller Vorteile und Nachteile auf den einzelnen passt, muss in einem individuellen Gespräch erörtert werden. Gleichwohl empfiehlt es sich weitere Elementarschäden zu versichern. Wenn es zu einem Rückstauschaden oder Überflutungsschaden kommt, ist die Wiederherstellung sehr teuer – wenn #Schmutzwasser in das #Gebäude eindringt, wird die Bausubstanz oft von Bakterien und Keimen kontaminiert und muss entsprechend fachmännisch instandgesetzt werden.

Bei einem Schaden von rund 14.000 Euro kostet die Finanzierung auf 10 Jahre knapp 2.000 Euro im Jahr – eine Elementarschadenversicherung ist deutlich günstiger. Also warum Risiken eingehen, wenn man diese gut abwälzen kann. 

Foto: Versicherungsmakler Gütersloh, Rainer Gellermann, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen

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