Drohende Abschwächung der PV Pflicht in Hamburg: Hamburger Senat darf die urbane Energiewende nicht ausbremsen
Hamburg, 15. Januar 2024
Seit rund einem Jahr sind Eigentümer von Neubauten nach dem Hamburgischen Klimaschutzgesetz dazu verpflichtet, eine Photovoltaik Anlage auf ihrem Dach zu errichten, für #Bestandsgebäude greift die Pflicht ab 2025. Der Senat plant nun eine #Abschwächung dieser PV Pflicht, indem es Wohnungsbaugesellschaften einfacher gemacht werden soll, auf eine PV Anlage zu verzichten. Die Ökoenergiegenossenschaft Green Planet Energy kritisiert die geplante Gesetzesänderung in einer Stellungnahme.
»Mit dem Hamburgischen Klimaschutzgesetz hat der rot grüne Senat ein ambitioniertes Klimaschutzprogramm auf den Weg gebracht. Die fortschrittliche PV Pflicht für Neubauten ist dabei ein wichtiger Baustein. Der Senat darf diesen wichtigen Schritt nun nicht wieder ausbremsen! Das wäre nicht nur ein Nachteil für den Wirtschaftsstandort Hamburg, sondern würde auch dazu führen, dass weniger #Mieter von günstigem #Solarstrom vom #Hausdach profitieren können«, erklärt Carolin Dähling, Leiterin #Politik und Kommunikation bei der #Ökoenergiegenossenschaft #Green #Planet #Energy. Konkret geht es dabei um 3 Änderungen, die die neue Rechtsverordnung vorsieht.
Angebliche Unwirtschaftlichkeit als Ausrede
Bei älteren Bestandsgebäuden soll es laut Verordnungsentwurf künftig möglich sein, die Erneuerung der Gebäudeelektronik (Verteilung und Zählerschränke) den Kosten der Erfüllung der PV Pflicht zuzurechnen – und das, obwohl die Kosten ohnehin anfallen würden und nicht durch den Bau der PV Anlage verursacht werden. Durch diese Kosten erscheinen die Anlage schneller unwirtschaftlich. Zudem sollen die konkreten Vorgaben an die Nachweispflicht für die Unwirtschaftlichkeit künftig entfallen. Die neue Verordnung wird es Immobilienunternehmen also deutlich einfacher machen, aus vorgeschobenen Unwirtschaftlichkeitsgründen auf eine PV Anlage zu verzichten.
Umsetzung durch #Dienstleister wird ausgebremst
Die meisten #Wohngebäude in Hamburg sind im Besitz von Immobilienunternehmen. Diese sind in der Regel aufgrund der Verwaltung des eigenen Grundbesitzes von der Gewerbesteuer befreit. Diese Steuerprivilegierung unterliegt der Voraussetzung, dass keine Fremdumsätze generiert werden dürfen, so auch keine Einnahmen aus PV Anlagen. Dementsprechend können Immobilienunternehmen nicht selbst als Betreiber von PV Anlagen aktiv werden. Die bisherige Regelung sieht vor, dass die Umsetzung der PV Pflicht aber dennoch durch Dritte sichergestellt werden kann. Jedoch soll die Prüfpflicht abgeschafft werden, ob Dritte gewillt sind, den Bau und Betrieb von PV Anlagen zu übernehmen. Stattdessen können sich Immobilienunternehmen auch hier auf eine Unwirtschaftlichkeit durch Steuernachteile berufen und damit die PV Pflicht umgehen. Das betrifft einen Großteil der Mehrparteiengebäude in Hamburg.
Abschließend appelliert Dähling an den Senat: »Behalten Sie Ihre guten und bestehenden Regelungen zur PV Plicht bei! Ziel muss es weiterhin bleiben, dass der PV Ausbau in Hamburg Fahrt aufnimmt und die Pflicht für möglichst viele Dächer gilt. Alles andere würde uns beim #Klimaschutz und der wirtschaftlichen Transformation unnötig abhängen.
Über Green Planet Energy
Green Planet Energy, 1999 von der Umweltschutzorganisation #Greenpeace gegründet, versorgt mehr als 200.000 #Haushalte und Geschäftskunden mit innovativen #Ökostrom und #Gasprodukten. Die nicht profitmaximierend arbeitende Ökoenergiegenossenschaft gehört ihren mehr als 35.000 Mitgliedern, arbeitet politisch für die Energiewende und engagiert sich auch durch praktische Projekte für eine schnelle und soziale Umsetzung dieser. Dafür errichtet und betreibt sie eigene #Windparks und #Solarparks sowie Elektrolyseure zur Produktion von »grünem« #Wasserstoff (#Windgas). Seit 2023 unterstützt die Genossenschaft im Rahmen von Energiedienstleistungen Kunden durch besonders klimafreundliche #Wärmepumpen bei ihrer persönlichen Energiewende und setzt innovative #Wärmeprojekte und #Mieterstromprojekte um
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