Bonner Ausschuss berät über #Nutria Abschüsse
Tötungen unvereinbar mit dem #Tierschutzrecht und #Naturschutzrecht
#Unfruchtbarmachung als Alternative zulässig
Berlin, 5. März 2024
Nachdem im Auftrag der Stadt Bonn 59 Nutrias in der Rheinaue getötet wurden, berät der Ausschuss für #Umwelt, Klima und lokale Agenda am 5. März 2024 über das weitere Vorgehen. Der Deutsche Tierschutzbund mit Sitz in Bonn und die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutz (DJGT) weisen vor der Sitzung darauf hin, dass eine Weiterführung der Tötungen unvereinbar mit dem Tierschutzrecht sei, sofern tierleidfreie Alternativen nicht erprobt wurden. Tierleidfreie Alternativen in Form von Unfruchtbarmachungen kamen für die Stadt bisher nicht in Frage – obwohl der Deutsche Tierschutzbund angeboten hatte, alle Möglichkeiten für eine fachliche, finanzielle und organisatorische Unterstützung zu prüfen.
»Der Stadt Bonn ging es allein darum, die Nutria Population möglichst schnell zu minimieren. Anstatt unseren Vorschlag eines gemeinsamen wissenschaftlichen Pilotprojekts zur Unfruchtbarmachung der Nutrias anzunehmen, hat sie sich für den Abschuss entschieden«, kritisiert James Brückner, Leiter des Wildtierreferats beim Deutschen Tierschutzbund. »Wir appellieren jetzt an den Ausschuss, dem Töten ein Ende zu setzen und den Weg für tierleidfreie Alternativen frei zu machen.« Die Unfruchtbarmachung der Rheinauen Nutrias sei nicht nur tierfreundlicher, sondern auch nachhaltiger, weil die vor Ort verbleibenden Tiere durch territoriales Verhalten eine Zuwanderung von weiteren Nutrias von außen unterbinden würden. Bei der Bejagung hingegen sei der vermeintliche Erfolg nur von kurzer Dauer. »Es ist bereits jetzt absehbar, dass ohne eine kontinuierliche Weiterführung des Managements die Nutria Population wieder anwachsen wird«, heißt es in der Mitteilungsvorlage der Stadt Bonn. »Entscheidet man sich für ein »Weiter so«, fließen die Steuern der Bonner also auch zukünftig in tierschutzwidrige Tötungsmaßnahmen. Ein Armutszeugnis, vor allem für eine grüne Oberbürgermeisterin«, so Brückner.
In ihrer Begründung für den Abschuss hatte sich die Stadt Bonn darauf berufen, dass man aufgrund der Vorgaben der EU Verordnung zu invasiven Arten keine andere Wahl habe, da das Wiederaussetzen von kastrierten Nutrias, die als »invasive Art« gelten, nicht möglich sei. Dass genau dies nach EU Recht aber durchaus zulässig ist, sei inzwischen mit hinreichender Sicherheit geklärt, betont die DJGT in ihrer Stellungnahme »Das Management von invasiven Arten«. »Werden Alternativen, die ohne Tierleid auskommen, in Bonn unberücksichtigt gelassen, fehlt für eine Tötung der vernünftige Grund, wie ihn das Tierschutzgesetz fordert«, sagt Christina Patt, Vorstandsmitglied der DJGT. »Eine Tötung kann immer nur Ultima Ratio sein.« Eine flächendeckende Bejagung sei weder effektiv noch mit den naturschutzrechtlichen und tierschutzrechtlichen Vorgaben vereinbar. »Die Stadt Bonn muss den Einsatz von nicht letalen Managementmaßnahmen in Zukunft fördern und stärken«, fordert Patt.
In der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht mit Sitz in Berlin setzen sich Juristen aus allen Rechtsgebieten und Berufsgruppen gemeinsam für eine Stärkung und Weiterentwicklung des Tierschutzrechts ein. Mehr …