AOK Bundesverband, Hoyer zum MFG: Auf dem Spiel stehen Beitragserhöhungen zugunsten von Pharma Gewinnen bei null Versorgungsmehrwert
Berlin, 17. Mai 2024
Anlässlich der heutigen ersten #Lesung des #Medizinforschungsgesetzes (MFG) im Bundesrat schließt sich Jens Martin Hoyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der #AOK, der Forderung der Länder zur Streichung der Geheimpreise aus dem Gesetzesentwurf an …
»Wir begrüßen die heute beschlossene Forderung des Bundesrates, die Geheimpreise für neue #Arzneimittel aus dem Medizinforschungsgesetz zu streichen. Die Einführung von geheimen Erstattungsbeträgen würde zu erheblicher Intransparenz sowie zu einem hohen bürokratischen und finanziellen Aufwand führen, der mit verantwortungsvollen gesundheitsökonomischen Erwägungen nicht vereinbar ist. Überhaupt scheint kaum jemand die Geheimpreise für eine gute Idee zu halten: Weder die #Ärzteschaft, noch die #PKV und sogar Teile der Pharmaindustrie sprechen sich explizit dagegen aus. Da fragt man sich schon: Wem nutzt das am Ende eigentlich trotzdem?
Der Solidargemeinschaft der Versicherten jedenfalls nicht. Für 2024 liegen die prognostizierten Gesamtausgaben der #GKV mit 314 Milliarden Euro bereits auf Rekordniveau, wobei ein Treiber die Arzneimittelausgaben sind, die zuletzt immer den zweitgrößten Posten ausgemacht haben. Geheimpreise führen zu zusätzlichen finanziellen Belastungen in Milliardenhöhe und letztlich auch zu Beitragssteigerungen ohne eine Verbesserung der Versorgung.
Dass einige der Pharmaunternehmen aus dem verbliebenen Pro Geheimpreis Lager behaupten, vertrauliche Erstattungsbeträge nur in Ausnahmefällen in Anspruch nehmen zu wollen, scheint wenig plausibel. Denn wenn es tatsächlich nur um Peanuts gehen sollte, wäre das ganze Vorhaben, einschließlich der #Debatte, erst recht völlig unverhältnismäßig.
Die Bundesregierung möchte mit dem #MFG die Attraktivität des Forschungsstandorts Deutschland steigern. Zur Finanzierung dieser Standortpolitik dürfen aber nicht die Beitragszahler herangezogen werden, insbesondere, wenn für diese damit keine Verbesserung der Versorgung einhergeht.«
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