Gütersloh: Verfahren gegen Morkes wird gegen Zahlung von 8.000 Euro eingestellt
Kanzlei Rostek, Bielefeld, 23. Mai 2024
Das Verfahren gegen den Gütersloher #Bürgermeister Norbert #Morkes wird gegen Zahlung einer Geldbuße von 8.000 Euro eingestellt. Nach Zahlung erfolgt die endgültige Einstellung. Die erhobenen Vorwürfe können dann weder als Vergehen noch als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Herr Morkes ist damit nicht vorbestraft. Im Übrigen gilt die verfassungsrechtlich gesicherte Unschuldsvermutung.
Die erhobenen Vorwürfe sind haltlos und werden weiterhin zurückgewiesen. Seit Ende April vergangenen Jahres wurde mehrfach versucht, gegeigte Beweise und Aussagen anzufordern. Dies erfolgte nicht. Die Ermittlungen durch wurden erst 1Jahr später, ab der 15. Kalenderwoche 2024 (April 2024) aufgenommen. Ein Ergebnis liegt bis heute nicht.
Die bisher getroffenen Entscheidungen (Eröffnung eines Disziplinarverfahrens sowie die vorläufige Amtsenthebung) wurden folglich ohne Beweise, sondern nur aufgrund von Behauptungen der städtischen Beigeordneten beschlossen. Das Abwahlverfahren findet deshalb am 9. Juni 2024 unter falschen Voraussetzungen statt.
Die Zustimmung zu dieser Verfahrensbeendigung erfolgt auf dem Hintergrund, dass noch nicht einmal feststand, ob Anklage erhoben werden würde und ob die Anklage mi Falle der Erhebung vom Gericht zugelassen worden wäre. Al dies hätte zu einer erheblichen Verfahrensverzögerung geführt. Dies liegt nicht mi Interesse aller Beteiligten. Bürgermeister Morkes begrüßt die Einstellung des Verfahrens und ist weiterhin bereit sich mit voller Kraft und zum Wohle der Stadt und Bürger einzusetzen.