»Tierschutznetzwerk Kräfte bündeln«: enttäuschender und rückschrittiger Gesetzentwurf zum Tierschutzgesetz
- Bundesregierung hat offensichtlich das Staatsziel Tierschutz vergessen
Wedemark, 26. Mai 2024
Am 24. Mai 2024 hat die #Bundesregierung nach langem Ringen endlich den angekündigten und bereits im Koalitionsvertrag verabredeten Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes vorgelegt. Dieser soll nun zeitnah in das parlamentarische Verfahren geleitet werden. Das Ergebnis ist aus Sicht des Tierschutzes unzureichend, um nicht zu sagen »schütter«, und zeigt, dass sehr viele dringend erforderliche Verbesserungen, insbesondere für die landwirtschaftlich genutzten und im Tierversuch missbrauchten #Tiere, weiterhin fehlen.
Zum Teil stellen die jetzt vorgeschlagenen Vorgaben sogar eine Verschlechterung gegenüber dem bereits geltenden Recht dar. Hier wird deutlich, dass sich Vertreter des Schutzes der #Tiere gegenüber den (Aus-)Nutzern nicht durchsetzen konnten. So sollen nach dem Gesetzentwurf zum Beispiel #Rinder unter bestimmten Umständen ausdrücklich angebunden gehalten werden dürfen – das ist #Tierquälerei und erfüllt nach derzeit geltendem Recht eben diesen Straftatbestand. Dieser Passus soll dennoch in das Tierschutzgesetz aufgenommen werden, vielleicht gerade, weil nach der aktuell geltenden Rechtslage die Anbindehaltung von Rindern unzulässig ist und bereits durch Gerichte als tierschutzwidrig eingestuft wurde.
Mit der Aufnahme in das Gesetz soll die quälerische Anbindehaltung von Rindern jetzt legitimiert werden. Das muss als Rückschritt für den Tierschutz bewertet werden. Das Vorhaben konterkariert damit das Verschlechterungsverbot, welches aus dem #Staatsziel #Tierschutz folgt.
»Pünktlich zum 75 jährigen Bestehen des Grundgesetzes, der Festschreibung unserer freiheitlichen, demokratischen Grundordnung, der am 23. Mai 2024 vielerorts in der Bundesrepublik feierlich gedacht wurde, ignoriert die Bundesregierung die Inhalte des hochrangigsten und wichtigsten deutschen Gesetzes, indem sie bei der Novellierung des Tierschutzgesetzes das im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz missachtet und die Interessen der Tiernutzer in unangemessener Weise höher bewertet als die berechtigten Interessen der Tiere als fühlende Mitgeschöpfe«, so Claudia Preuß Ueberschär, die Sprecherin des Tierschutznetzwerks Kräfte bündeln, dem deutschlandweit tätige Tierschutz und Tierrechtsorganisationen und namhafte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler angehören. »Wo die Anbindehaltung bei unserem besten Freund, dem #Hund, und auch bei dem #Pferd längst verboten ist, scheint die Bundesregierung hier Unterschiede zu machen zwischen einem Hund als Weggefährten des Menschen und einem Rind als ›Rohstofflieferanten‹. Dazu ist sie nicht befugt, denn alle Tiere unterliegen gleichermaßen den Haltungsvorgaben des Tierschutzgesetzes und müssen artgerecht gehalten werden – durch die Haltungsbedingungen gar gequält werden darf kein Tier. Hier ist offensichtlich, dass die Bundesregierung der Tierwirtschaft den Weg ebnen will, dass diese unter dem Deckmantel von ›Tradition‹ und ›Kulturgut‹, wie die lebenslange Ankettung von Rindern beschönigend bezeichnet wird, auch weiterhin Tierprodukte aus Qualhaltung erzeugen kann«, so Preuß Ueberschär weiter.
Die wenigen geplanten Verbesserungen im Tierschutz, zum Beispiel die verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen und die Möglichkeit der Veterinärbehörden, in sogenannten VTN Betrieben tote, landwirtschaftlich genutzte Tiere kontrollieren zu dürfen, um auf mögliche Verstöße ihrer vormaligen Halter schließen zu können, sind an vielen Stellen unzureichend, löchrig und derart unscharf formuliert, dass diese Neuerungen an nur wenigen Stellen wirklich greifen werden können.
»Tierschutznetzwerk Kräfte bündeln«
Das »Tierschutznetzwerk Kräfte bündeln« ist ein loser Zusammenschluss von mehr als 30 Tierschutzorganisationen und Tierrechtsorganisationen sowie Einzelpersonen aus #Wissenschaft und Praxis mit breiter Expertise; von der Rechtswissenschaft über Veterinärmedizin, #Biologie, den Agrarwissenschaften und der Ethik sind namhafte Experten für das gemeinsame Ziel des Netzwerks im Einsatz: Entgegen seiner Verpflichtung schützt der Staat die landwirtschaftlich genutzten Tiere nicht. Vielmehr bedient er die ökonomischen Interessen der Tiernutzer. Der Staat setzt das Tierschutzgesetz nicht um, sondern konterkariert es, unter anderem auf dem Verordnungswege. Damit sich dieses undemokratische und unethische Vorgehen endlich ändert, bündeln sich in dem Tierschutznetzwerk Kräfte bündeln die verschiedenen Kräfte in gemeinsamen öffentlichkeitswirksamen Projekten und Aktionen für einen nachhaltigen Umgang mit der Natur und für ein Ende der Tierausbeutung. Mehr …