Zusammenarbeit zwischen 12 Kommunen und Kreis Gütersloh: Vereinbarung für gemeinsame Statistikstelle unterschrieben
Gütersloh, 31. Mai 2024
12 Bürgermeister aus dem Kreis und der Landrat haben jetzt auf der Bürgermeisterkonferenz die öffentlich rechtliche Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben einer gemeinsamen kommunalen Statistikstelle durch den Kreis Gütersloh unterzeichnet. Auf der Grundlage der Vereinbarung wird die abgeschottete Statistikstelle als gemeinsame kommunale »Statistikstelle im #Kreis #Gütersloh« betrieben. Damit ist die interkommunale Zusammenarbeit in dieser Sache bestätigt. 12 Stadträte und Gemeinderäte sowie der Kreistag hatten zuvor dem Vorhaben bereits zugestimmt.
Zum 1. Dezember vergangenen Jahres ist die Statistikstelle bei der Kreisverwaltung in Betrieb genommen worden. Mit der öffentlich rechtlichen Vereinbarung wird die Statistikstelle nun auch für zwölf Kommunen im Kreis tätig. Bis auf die Stadt Gütersloh, die über eine eigene Statistikstelle verfügt, machen alle Kommunen mit. Durch diese Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung werden Mehrwerte erzeugt, Doppelarbeiten vermieden und Kosteneinsparungen bei der Datenbeschaffung erzielt.
»Wir freuen uns sehr, dass der Kreis Gütersloh uns im Wege der interkommunalen Zusammenarbeit diese öffentlich rechtliche Vereinbarung angeboten hat. Zur Verarbeitung bestimmter Individualdaten müssen kommunale Statistikstellen räumlich, organisatorisch und personell von anderen Verwaltungseinheiten abgeschottet sein. Diese Voraussetzungen können viele Kommunen aufgrund ihrer Größe und aus wirtschaftlichen Gründen nicht erfüllen. Dennoch besteht ein großes Interesse, nicht nur Daten aus kleinräumigen Gliederungen – etwa Ortsteile, Quartiere – unterhalb der Gemeindeebene zu erhalten, sondern diese auch für eigene Planungen nutzen zu können.«
Beim Kreis Herford wird diese Form der Zusammenarbeit seit einigen Jahren erfolgreich praktiziert. »Die fachliche Nähe der Statistikstelle zu der Abteilung Geoinformation, Kataster und Vermessung der Kreisverwaltung hat den Vorteil, dass die Fachabteilung bereits über das erforderliche methodische und technische Know how im Themenbereich der raumbezogenen Daten und Analysen verfügt und das Fachwissen dort gebündelt werden kann. Arbeitsprozesse können (teil ) automatisiert und Daten maschinell ausgewertet und analysiert werden.«
Die Statistikstelle wird zunächst die Einzeldaten aus der jüngsten #Zensus #Erhebung sinnvoll nach Gebietseinteilung auswerten und für jede Kommune zur Verfügung stellen. Danach werden für die Verwaltungen Kommunalstatistiken erstellt, die diese zur Erfüllung ihrer Aufgaben in allen Bereichen der kommunalen Daseinsvorsorge benötigen, etwa Daten zur #Demografie, über das #Wohnen, Soziales, Integration, Bildungsmonitoring und Bauleitplanung. Ausgewählte Daten sollen auch der #Wirtschaft und der #Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.