Tötung von Tauben bleibt eine Straftat
Berlin, 12. Juni 2024
In der Stadt #Limburg hat sich bei einem Bürgerentscheid eine Mehrheit der Einwohner für die Tötung von Tauben ausgesprochen. Trotzdem ist und bleibt eine solche #Tötungsaktion rechtswidrig, denn wegen Ineffektivität und milderer möglicher Mittel liegen essenzielle Voraussetzungen für die Legalität der Tötungen nicht vor.
Mehr als eine Wahl hatten die Bürger von Limburg am vergangenen Sonntag: Zusätzlich zur Besetzung des EU-Parlaments konnten sie entscheiden, ob sie ebenso, wie die Stadtverordnetenversammlung, dafür wären, Tauben per Genickbruch töten zu lassen. Das Ergebnis des Bürgerentscheids fiel mit 53,5 Prozent der Stimmen zu Lasten der Tauben aus, wobei es offenbar auch zu Unklarheiten kam, für was man mit »Ja« oder »Nein« überhaupt stimmte – für oder gegen die #Tauben? Der zur Abstimmung gestellte Beschluss, die Tauben in Limburg zwecks Reduktion töten lassen zu wollen, war am 13. November 2023 von der Stadtverordnetenversammlung getroffen worden.
»Schon vorher und auch danach haben Tierschutzverbände sowie Juristen immer wieder betont, dass dieser Beschluss rechtswidrig ist. Daran ändert nun auch der negativ ausgegangene Bürgerentscheid nichts«, so Christoph Maisack, Erster Vorsitzender der Deutschen Juristischen Gesellschaft für #Tierschutzrecht (#DJGT). »Um Wirbeltiere legal töten zu dürfen, braucht es nach dem Tierschutzgesetz einen sogenannten »vernünftigen Grund«, der hier nicht erkennbar ist. Andere Städte wie Gießen, Frankfurt, Bremen, München und Augsburg arbeiten den Problemen mit Tauben durch betreute Taubenschläge effektiv entgegen, sorgen so für eine Populationskontrolle und das Ausbleiben von Dreck in den Städten. Es gibt keinen validen Grund, dieses Konzept nicht auch umgehend in Limburg anzuwenden, zumal #Tötungen erwiesenermaßen nicht nur leidvoll, sondern auch ineffektiv sind und damit am Ende teurer als Taubenschläge«, weiß Maisack. »Die Tötung von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund ist strafbar; hier ist kein vernünftiger Grund ersichtlich.«
Es wäre Aufgabe des Bürgermeisters von Limburg, den Beschluss für die geplanten, zu beauftragenden Tötungen aufzuheben, da dieser gegen geltendes Recht verstößt. #Urteile, auf die die Rechtmäßigkeit des Ganzen gestützt wird, haben mitnichten eine generelle Erlaubnis zur Tötung von Tauben erteilt und sind inzwischen aufgrund einer veränderten Faktenlage auch veraltet. Da jedoch offenbar nicht von den dazu verpflichteten Amtspersonen eingegriffen werden soll, eruiert die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht nun weitere rechtliche Schritte.
Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht
In der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht mit Sitz in Berlin setzen sich Juristen aus allen Rechtsgebieten und Berufsgruppen gemeinsam für eine Stärkung und Weiterentwicklung des Tierschutzrechts ein. Mehr…