Neue #EU #Richtlinie für #Altkleider: Was Verbraucher ab 2025 beachten müssen

#Gütersloh, 4. Januar 2025

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in der EU eine neue Richtlinie, die vorschreibt, dass #Altkleider – selbst beschädigte oder unbrauchbare – ausschließlich über #Altkleidercontainer entsorgt werden sollen. Ziel ist es, die #Recyclingquote zu erhöhen und die Umweltbelastung durch Textilien zu senken. Aktuell wird weniger als die Hälfte der #Altkleider gesammelt, und nur ein Prozent neuer Kleidung entsteht aus recycelten Fasern.

Herausforderungen für #Verbraucher und Organisationen

Die Regelung sorgt für Unsicherheiten: Gemeinnützige Kleidersammlungen wie die #Deutsche #Kleiderstiftung bitten weiterhin darum, nur tragbare Kleidung zu spenden. Kaputte oder stark verschmutzte Textilien sollten vorerst im #Restmüll landen, da viele Organisationen keine #Kapazitäten zum #Recycling haben. Der Aufbau eines flächendeckenden Systems für Alttextilrecycling obliegt den kommunalen Entsorgern.

Umweltbelastung durch Textilien

Die Textilindustrie gehört zu den größten #Umweltsündern. In der EU verursacht sie pro Kopf jährlich etwa 270 Kilogramm #CO2 und trägt zu 20 Prozent der weltweiten Wasserverschmutzung bei. 87 Prozent der Altkleider werden verbrannt, was zusätzliche CO2 Emissionen verursacht. Fast Fashion verstärkt das Problem: Europäer kaufen jährlich fast 26 Kilogramm Kleidung, von denen 11 Kilogramm entsorgt werden. In Deutschland werden im Schnitt 60 Kleidungsstücke pro Person und Jahr gekauft, 17 Prozent davon kaum getragen.  

Tragbare und nicht tragbare #Textilien

Die neue Regelung betrifft tragbare und nicht tragbare Textilien. Noch tragbare Kleidung, also gut erhaltene Kleidungsstücke, soll weiterhin in Altkleidercontainern gesammelt werden. Diese Kleidung wird von karitativen oder kommerziellen Organisationen verwertet, etwa durch Verkauf oder Weitergabe an Bedürftige. Stark beschädigte Textilien, wie verschmutzte Kleidung, zerrissene Stoffe und Gebrauchstextilien wie Bettwäsche, Gardinen und Handtücher, dürfen künftig nicht mehr im Restmüll entsorgt werden. Stattdessen müssen sie getrennt gesammelt und über Altkleidercontainer oder Wertstoffhöfe abgegeben werden.

Restmüll nicht mehr empfohlen

Verbraucher sind nicht direkt verpflichtet, beschädigte Textilien getrennt zu entsorgen. Es bleibt erlaubt, stark beschädigte Kleidung in den Restmüll zu werfen, auch wenn dies nicht mehr empfohlen wird. Kleidung im Restmüll wird meist verbrannt und nicht recycelt, was eine Verschwendung darstellt. Selbst stark beschädigte #Altkleider könnten der #Papierindustrie zugutekommen, etwa zur Herstellung von #Papier aus #Baumwollstaub. Verbraucher sollten sich rechtzeitig bei ihrer Gemeinde informieren, da die Entsorgung regional unterschiedlich organisiert ist. Während einige Kommunen zusätzliche Altkleidercontainer bereitstellen, setzen andere auf Wertstoffhöfe als Abgabestellen. Manche Gemeinden planen stichprobenartige Kontrollen der Mülltonnen, bei denen Alttextilien im Restmüll möglicherweise zu Bußgeldern oder ungeleerten Tonnen führen können. Um solche Unannehmlichkeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, frühzeitig Informationen einzuholen und sich über die geltenden Regelungen vor Ort zu informieren.