Kehrbezirke Gütersloh III und Gütersloh VI: neue Bezirksschornsteinfeger

Gütersloh, 2. Oktober 2024

Der #Kreis #Gütersloh hat 2 neue #Bezirksschornsteinfeger. Florian Kleinegreber und Tom Korte sind nun als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger auf Dächern und in Kellern in Gütersloh unterwegs.

Kleinegreber ist für den Kehrbezirk VI bestellt. Dieser umfasst einen Teil des Stadtrandes der östlichen Kernstadt von Gütersloh, Teilbereiche der Ortsteile #Avenwedde und #Isselhorst, sowie den Gewerbepark B 61 mit Umgebung. Der frühere Bezirksschornsteinfeger, Sven Rauscher, hat den Bezirk vor Ablauf der Bestellung abgegeben.

Der Kehrbezirk Gütersloh III umfasst im Wesentlichen den östlichen Teil der Gütersloher Innenstadt. Tom Korte rückt im Bezirk III für Kleinegreber nach.

Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger haben seit der Novellierung des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes (SchfHwG) im Jahr 2013 in ihrem Bezirk ein eingeschränktes Kehrmonopol. Das heißt, dass ausschließlich die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger die hoheitlichen Tätigkeiten in ihrem jeweiligen Kehrbezirk durchführen. Dazu gehören die Sicherheitsprüfung von Abgasanlagen, Durchführung von Feuerstättenschauen und der Erlass von Feuerstättenbescheiden. Sogenannte freie Tätigkeiten sind die im #Feuerstättenbescheid genannten Kehrarbeiten und Überprüfungsarbeiten. Für diese Arbeiten dürfen #Kunden den #Schornsteinfeger auswählen. Kehrbezirke, die frei werden, schreibt die Bezirksregierung zur Bewerbung aus. Die Bewerber durchlaufen ein Auswahlverfahren, in dem Qualifikation und Befähigung geprüft werden. Danach erfolgt die Bestellung als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger durch die Bezirksregierung Detmold. Die Bestellung erfolgt in der Regel für einen Zeitraum von 7 Jahren. MehrExternal Link