Gütersloh: Terminvereinbarung zur Anmeldung der künftigen Erstklässler, 11. bis 15. November 2024

  • Eine persönliche Anmeldung in der jeweiligen Grundschule ist erforderlich – Termine sind in der Woche vom 11. bis zum 15. November 2024 möglich

Gütersloh, 8. Oktober 2024

Alle #Kinder, die bis zum 30. September 2025 6 Jahre alt werden (die also im Zeitraum vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 geboren wurden), sind im kommenden Schuljahr 2025/26 schulpflichtig. Die Anmeldung der Schulanfänger muss in der Zeit von Montag, 11. November 2024, bis Freitag, 15. November, 2024 erfolgen. Dafür ist eine vorherige Terminvereinbarung in der jeweiligen #Grundschule erforderlich und ab sofort möglich. Die Eltern können frei wählen, an welcher #Schule in Gütersloh sie ihr Kind anmelden. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nur, wenn die gewünschte Grundschule die der Wohnung am nächsten gelegene Gemeinschaftsgrundschule oder katholische Bekenntnisschule ist und ausreichend Plätze zur Verfügung stehen. Wenn mehr Kinder angemeldet werden, als die Schule aufnehmen kann, müssen zuerst die Kinder aufgenommen werden, für die diese Schule die nächstgelegene ist. Zur Anmeldung sind mitzubringen: das schulpflichtig werdende Kind, das zugesandte Anmeldeformular, das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde des Kindes sowie ein Nachweis über die Masernimpfung und ggf. Unterlagen über eventuell noch nicht abgeschlossene Frühfördermaßnahmen. Es wird gebeten, zum vereinbarten Termin nur mit einem Elternteil und dem Schulanfänger zu erscheinen. Die Kontaktdaten aller Grundschulen in Gütersloh für eine Terminvereinbarung gibt es hierExternal Link.

Kinder, die erst nach dem 30. September 2025 6 Jahre alt werden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres 2025/26 in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie die erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Der Antrag auf vorzeitige Einschulung kann bei der Schulleitung gestellt werden.

Ein Anspruch auf Erstattung von Schülerfahrkosten besteht nur beim Besuch der nächstgelegenen Grundschule, soweit die Entfernungsvoraussetzungen mit mehr als 2 Kilometern fußläufigem Weg erfüllt sind.

Bei Fragen zum Anmeldeverfahren erteilen Johanna Bornemann und Renate Gerken Auskunft, telefonisch unter +495241823357External Link und +495241822291External Link. Die Links zu den Webseiten der Grundschulen und Informationen zu den Anmeldungen gibt es im Schulportal GüterslohExternal Link.

Städtische Gemeinschaftsschulen  

  • Grundschule Avenwedde Bahnhof, Albertus Magnus Straße 11 a, Telefon +49524150523210External Link
  • Grundschule Blücherschule, Blücherstraße 7, Telefon +49524150523410External Link
  • Grundschule Edith Stein Schule, Franz Grochtmann Straße 36, Telefon +49524150523510External Link

Städtische Katholische Bekenntnisschulen

  • Grundschule Josefschule, Bruder Konrad Straße 116, Telefon +49524150523810External Link
  • Grundschule Kapellenschule, Dr. Thomas Plaßmann Weg 10, Telefon +49524150523910External Link
  • Grundschule Overbergschule, Neuenkirchener Straße 44, Telefon +49524150524310External Link