Wo gekocht wird, da gibt es gelegentlich auch Streit um Gerüche und Geräte

Berlin, 14. Oktober 2024

Für viele, wenn auch längst nicht für alle Wohnungsbesitzer ist die Küche der wichtigste Raum. Dort kochen, backen und bruzzeln sie jeden Tag und wollen natürlich auch ein geeignetes Arbeitsumfeld mit guter Entlüftung, tauglichen Geräten und vielen Entfaltungsmöglichkeiten.

Der #Infodienst #Recht und #Steuern der #LBS hat für seine Extraausgabe diverse Urteile aus der Zivilgerichtbarkeit, Verwaltungsgerichtbarkeit, Finanzgerichtbarkeit  und Sozialgerichtsbarkeit gesam­melt, in denen es um diese Fragestellungen geht – bis hin zur rechtlichen Gültigkeit einer kompletten Vorauszahlungsklausel für einen Kücheneinbau.

Manchmal bekommen es unfreiwillig auch die Nachbarn mit, was in der Nebenwohnung gekocht wird. So fühlten sich Mieter erheblich in ihrer Nacht­ruhe gestört, weil in ihr Schlafzimmer die Kochgerüche der unter ihnen lie­genden Wohnungen eindrangen. Das Amtsgericht Berlin Mitte (Aktenzeichen 122 C 156/21) forderte den Vermieter auf, etwas gegen das Eindringen der Gerüche zu unternehmen und sprach den Betroffenen bis dahin eine Minde­rung der Miete in Höhe von 10 Prozent zu.

Gerade in der Küche kann ein Rauchmelder an der Decke schnell Alarm auslö­sen, weil sich regelmäßig viel Rauch, Dunst oder Hitze entwickelt. Wer haftet eigentlich, wenn in solchen Fällen die Feuerwehr unnötig anrücken muss und Einsatzgebühren fordert? Das Landgericht Frankfurt am Main (Aktenzeichen 2 11 S 153/14) stellte klar: Wenn der vom #Vermieter angebrachte #Rauchwarn­melder ordnungsgemäß funktioniert, dann muss der Mieter für die Kosten aufkommen.

Nicht mit jeder Verbesserungsmaßnahme des Eigentümers sind die Mieter einverstanden. So wehrte sich ein Betroffener dagegen, dass ein Plattenherd durch einen #Herd mit #Cerankochfeld ausgetauscht werden sollte. Das Amts­gericht Berlin Neukölln (Aktenzeichen 10 C 391/16) verpflichtete ihn dazu, das zu dulden, denn der Gebrauchswert der #Wohnung werde dadurch erhöht.

Manchmal wird die »Küche« auch ins Freie verlagert – dann nämlich, wenn ge­grillt wird. Einen Nachbarn störte es sehr, dass dies gelegentlich vorkam. Er forderte, es müsse mindestens ein Abstand von zehn Metern zu seiner Grund­stücksgrenze eingehalten werden. Das Amtsgericht Idstein (Aktenzeichen 3 C 281/19) sah jedoch keine Veranlassung, eine solche Regelung anzuordnen.

Nach dem #Kochen ist häufig eines übrig – eine mehr oder weniger große Men­ge an Biomüll. Und die landet entweder auf dem heimischen Komposthaufen oder in der Biomülltonne. Wer selbst kompostiert, der kann vom Anschluss­zwang an die öffentliche Entsorgung entbunden werden. Doch alleine die Behauptung, über einen Komposthaufen zu verfügen, reicht nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Neustadt/Weinstraße (Aktenzeichen 4 K 12/16.NW) nicht aus. Gegebenenfalls kann die zuständige Behörde detailliertere Aus­künfte anfordern und sogar einen Ortstermin zur Kontrolle ansetzen.

Die Anschaffung einer neuen Einbauküche kann ganz schön ins Geld gehen. Wenn ein Eigentümer in seiner vermieteten Wohnung die Einbauküche voll­ständig erneuert (#Möbel und #Geräte), dann zählt das steuerlich nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (Aktenzeichen IX R 14/15) als Erhaltungsaufwand für das Objekt und ist nicht auf dem Wege der Werbungskosten bei den Ein­künften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar. Das hat Konsequenzen, denn Werbungskosten können im laufenden Jahr vollständig geltend ge­macht werden, beim Erhaltungsaufwand zieht sich das über mehrere Jahre hin.

Bei vielen Menschen liegt der Arbeitsplatz in der eigenen Wohnung, der Trend zum Homeoffice während der Corona Zeit hat das deutlich vorangetrieben. Doch damit stellt sich auch die Frage nach der Definition eines Arbeitsunfalls neu. Eine Beschäftigte hatte sich von ihrem Telearbeitsplatz ein Stockwerk tiefer in die Küche begeben, um ein Glas Wasser zu holen. Dabei rutschte sie auf der Treppe aus und verletzte sich. Das Bundessozialgericht (Aktenzeichen B 2 U 5/15 R) erkannte dies nicht als Arbeitsunfall an, weil die Betroffene nicht auf einem »Betriebsweg« gewesen sei.

Wer eine Einbauküche kauft, der muss in aller Regel eine Vorauszahlung lei­sten, die dem Händler eine gewisse Sicherheit bietet. Doch darf man auch die komplette Summe vorab kassieren? Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen VII ZR 162/12) verneinte das. Bei einer solchen Lösung habe der Kunde im Falle eines mangelhaften Einbaus der Küche keinerlei Druckmittel gegen die Firma in der Hand.

Eine Einbauküche ist, wenn vorhanden, Bestandteil einer Mietwohnung. Aus diesem Grund muss der Eigentümer auch die Verantwortung für die Instand­haltung tragen. Eventuelle anderslautende Vertragsklauseln seien unwirk­sam und eine unangemessene Benachteiligung der Mieter, urteilte das Amts­gericht Besigheim (Aktenzeichen 7 C 442/22). Hier hatte der Eigentümer dem Mieter die Küche »kostenlos zum Gebrauch überlassen« und diesem im Ge­genzug Instandhaltung und Reparaturen aufbürden wollen.

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