Hier eine Idee, Pinterest: Bitte User um ihre Einwilligung, bevor du sie trackst!

Wien, 24. Oktober 2024

#Noyb hat heute eine Beschwerde gegen #Pinterest eingereicht. Die meisten Menschen nutzen die #Social #Media Plattform wahrscheinlich zur Ideenfindung und für Inspiration für eigene Projekte. Unternehmen nutzen die Plattform unterdessen, um ihre Produkte zu bewerben. Es überrascht daher nicht, dass Pinterest sich mitunter durch personalisierte Werbung und das damit einhergehende Tracking finanziert. Das Problem: die Nutzer werden nie um ihre Einwilligung zum Tracking gebeten. Pinterest behauptet fälschlicherweise, ein »berechtigtes Interesse« zu haben – und aktiviert das Tracking einfach standardmäßig.

Willst du Pinterest nutzen? Dann mach dich bereit für Tracking! Mehr als 130 Millionen Menschen in der Europäischen Union nutzen Pinterest. Die bildbasierte und videobasierte Social Media Plattform ermöglicht die Suche nach allen möglichen Themen, sei es Inneneinrichtung, Kochrezepte, Mode oder Reisetipps. Wie die meisten Plattformen finanziert sich auch Pinterest teilweise durch personalisierte Werbung. Zu diesem Zweck trackt das Unternehmen seine User – ohne jemals ihre Einwilligung gemäß Artikel 6(1)(a) #DSGVO einzuholen. Pinterest behauptet stattdessen fälschlicherweise, ein »berechtigtes Interesse« an der Verarbeitung persönlicher Daten nach Artikel 6(1)(f) DSGVO zu haben. Das Tracking ist von Haus aus aktiviert und muss individuell abgelehnt werden.

Kleanthi Sardeli, Datenschutzjuristin bei #Noyb: »Pinterest trackt heimlich europäische Nutzer, ohne jemals ihre Einwilligung einzuholen. Die Social Media Plattform profitiert also unrechtmäßig von den persönlichen Daten von Millionen Menschen, ohne dass sie sich dessen bewusst sind.«

Keine Informationen zu persönlicher Werbung. Die Beschwerdeführerin erfuhr nur zufällig von Pinterests Werbetracking. Nachdem sie die Plattform bereits einige Zeit genutzt hatte, schaute sie sich die Datenschutz Einstellungen an. Dort sah sie, dass die »Personalisierung von Anzeigen« standardmäßig aktiviert war. Pinterest verwendet demnach Informationen von besuchten Webseiten und anderen Dritten, um personalisierte Werbung auszuspielen. Darüber hinaus werden Aktivitäten auf der Plattform selbst getrackt, »um die Anzeigen zu Pinterest zu verbessern, die dir auf anderen Webseiten oder Apps angezeigt werden«. Ein solches Vorgehen ist seit Inkrafttreten der DSGVO im Jahr 2018 rechtswidrig. In seinem Urteil in der Rechtssache C 252/21 Bundeskartellamt aus dem Jahr 2023 hat der Europäische Gerichtshof (EUGH) erneut festgestellt, dass personalisierte Werbung nicht auf einem berechtigten Interesse gemäß Artikel (6)(1)(f) DSGVO beruhen kann.

Kleanthi Sardeli, Datenschutzjuristin bei Noyb: »Es scheint, dass Pinterest das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) aktiv ignoriert, um seine Gewinne zu maximieren. Der #EUGH hat klargestellt, dass personalisierte Werbung nicht auf einem berechtigten Interesse basieren kann.«

Betroffene werden im Dunkeln gelassen. Um mehr über Pinterests Verarbeitung von persönlichen Daten zu erfahren, stellte die Beschwerdeführerin ein Auskunftsersuchen. Sie erhielt noch am selben Tag eine Kopie ihrer Daten, musste jedoch feststellen, dass die Auskunft keine Informationen über die Empfänger ihrer Daten enthielt. Selbst nach zwei weiteren Nachfragen stellte Pinterest keine Einzelheiten zu den weitergegebenen Daten bereit. Mit anderen Worten: Die Plattform hat nicht angemessen auf das Auskunftsersuchen gemäß Artikel 15(1)(c) DSGVO reagiert.

Beschwerde in Frankreich eingereicht. Noyb hat nun eine Beschwerde bei der französischen Datenschutzbehörde (CNIL) eingereicht. Mit der oben beschriebenen Datenverarbeitung auf Grundlage eines berechtigten Interesses hat Pinterest gegen Artikel 6(1) DSGVO verstoßen. Pinterest hat außerdem gegen Artikel 15(1)(c) verstoßen, da es nicht angemessen auf das Auskunftsersuchen reagiert hat. Noyb beantragt deshalb die Löschung der für personalisierte Werbung verarbeiteten Daten. Außerdem fordern wir Pinterest auf, dem Auskunftsersuchen der Beschwerdeführerin nachzukommen. Um ähnliche Verstöße in der Zukunft zu verhindern, schlägt Noyb der CNIL nicht zuletzt die Verhängung einer Verwaltungsstrafe vor.

»Pinterests Ansatz für personalisierter Werbung ist DSGVO konform«, so eine Pinterest Sprecherin.

Foto: Georg Molterer, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen

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Goldschlagstraße 172/4/2
1140 Wien, Austria
E-Mail info@noyb.eu
www.noyb.eu

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