Gütsel erstattet Strafanzeige gegen »PayPal« wegen des Verdachts auf Veruntreuende Unterschlagung
Gütersloh, 6. Dezember 2024
Der amerikanische Zahlungsdienstleister »PayPal« hatte vor geraumer Zeit grundlos und anlasslos unser »PayPal« Konto eingeschränkt und Leistungsnachweise für berechnete Dienstleistungen gefordert. Nach der unverzüglichen Erbringung der entsprechenden Nachweise hat »PayPal« das Konto wieder freigeschaltet, nur um Minuten später sinngemäß mitzuteilen: »Wegen des Verdachts auf Verstöße gegen die ›#PayPal› #Richtlinien haben wir Dein #Konto endgültig und für immer gesperrt. Mit diesen Eckdaten kannst Du nie wieder ein PayPal Konto eröffnen. Dein Guthaben wird für mindestens 6 Monate eingefroren.«
Daraufhin haben wir eine #Strafanzeige gegen »PayPal« wegen des Verdachts auf Veruntreuende Unterschlagung erstattet.
Der Fall zeigt die Gefahr, die für Nutzer mit der Nutzung dieser Plattform einhergeht. Nicht nur, dass der US Konzern durch den Zahlungsverkehr wertvolle Daten sammelt – als Nutzer setzt man sich der Willkür eines Unternehmens aus, auf das die deutsche Justiz und Exekutive nur beschränkten oder gar keinen Einfluss haben. Eine Kommunikation mit den Verantwortlichen scheint unmöglich zu sein. Auf Anfragen wird lapidar mit Standardfloskeln oder gar nicht reagiert. Im vorliegenden Fall reicht offenbar der unbegründete (sogar widerlegte) Verdacht auf »Verstöße« gegen die eigenen Richtlinien aus, um das Guthaben für eine unbestimmte Zeit einzufrieren. Welche konkreten Verstöße vorliegen sollen, wird nicht gesagt – Auskünfte dazu werden nicht erteilt. Als Nutzer hat man offenbar keinerlei Handhabe gegen den Konzern.