Gütersloh: Erhöhung der Parktarife in der Innenstadt

  • Stadtat berät über Vorschlag der Verwaltung – Tarife sollen vergleichsweise moderat angepasst werden

Gütersloh, 30. August 2024

Der Gütsler Stadtrat hat am Freitag, 30. August 2024, über eine Erhöhung der Parktarife und eine neue Parkgebührenordnung in der Innenstadt beraten und sie beschlossen. Die Verwaltung hatte in ihrer Vorlage eine vergleichsweise moderate Erhöhung der Tarife für das #Parken auf öffentlichen Stellplätzen sowie in #Tiefgaragen und #Parkhäusern vorgeschlagen. Diese Maßnahme ist Teil des bereits beschlossenen Haushalts. Es heißt, sie ziele darauf ab, die #Mobilität in Gütersloh nachhaltig zu gestalten und einen Schritt in die Zukunft zu machen.

Klares Ziel sei es, Anreize dafür zu schaffen, entweder auf öffentliche #Verkehrsmittel umzusteigen oder alternative Mobilitätsangebote wie das #Fahrrad zu nutzen. In den vergangenen Jahren ist die Zahl der zugelassenen Fahrzeuge in Deutschland kontinuierlich gestiegen, und auch in Gütersloh liegt der Bestand bei mittlerweile rund 70.000 Fahrzeugen. Um den innerstädtischen Parkraum effizienter zu gestalten, sei die Erhöhung der Parkgebühren notwendig. Autos sollen in #Tiefgaragen und #Parkhäuser gelenkt und der Parkplatzsuchverkehr reduziert werden. Dies trage dazu bei, #CO2 #Emissionen und #Lärm zu reduzieren und die Luftqualität und Aufenthaltsqualität in der Stadt zu verbessern. Die Beschlussvorlage sieht vor, die bisherigen Gebühren für das Kurzzeitparkern und Langzeitparken auf städtischen Flächen anzupassen. Die Preise ändern sich für alle 4 ausgewiesenen Parkzonen im Innenstadtbereich. 

Das Abo für Zone IV, also beispielweise für den Marktplatz, verdoppelt sich sowohl für die Halbjahreskarte als auch die Jahreskarte. In beiden Abos zahlen Autofahrer damit runtergerechnet weiterhin etwa 1 Euro pro Tag. Das Tagesticket in dieser Zone wird von 1 auf 4 Euro angehoben, am #Bahnhof (Zone I) zahlen Autofahrer in Zukunft 2 Euro für die Dauer von 30 Minuten. In Zone II wird in Zukunft pro Stunde eine Gebühr von 2,50 Euro fällig, in Zone III 2 Euro.

Um die Nutzung der vorhandenen Parkmöglichkeiten zu optimieren und mehr öffentlichen Raum in der Innenstadt zurückzugewinnen, bleibt die Tageshöchstgebühr in Tiefgaragen und Parkhäusern im Vergleich zu vorher weiterhin attraktiv: der Preis beträgt in Zukunft 10 statt bisher 8 Euro. Je angefangene Stunde werden 1,50 Euro für das Kurzparken in Tiefgaragen und Parkhäusern fällig. Dauerparker zahlen monatlich 60 Euro. Es heißt, man sei davon überzeugt, dass diese Maßnahmen dazu beitragen werden, Gütersloh noch nachhaltiger zu gestalten. Man verfolge mit der Gebührenerhöhung ein zukunftsfähiges #Parkraumkonzept für die Stadt. In Abstimmung mit einigen Nachbarkommunen soll auch in Gütersloh im Januar 2025 eine Anpassung der Gebühren für Bewohnerparkausweise erfolgen. Die Umsetzung der neuen Parkgebührenordnung ist nach dem Ratsbeschluss zeitnah geplant.