#LBS: #Datenschutz im Preis inbegriffen

#Berlin, 30. Dezember 2024

Die Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) ist unbedingt einzuhalten – auch im Bereich der #Immobilienverwaltung. Grob gesagt geht es um Regeln zur Verarbeitung #personenbezogener #Daten, also unter anderem um deren Übermittlung, Speicherung und fristgemäße Löschung. Wie der Infodienst Recht und Steuern der LBS berichtet, darf die Verwaltung nach einem Gerichtsurteil aber keine zusätzlichen Gebühren für die Umsetzung der DSGVO verlangen (Amtsgericht München, Aktenzeichen 1292 C 17051/22).

Der Fall

Die Verwalterin einer Eigentümergemeinschaft überwies sich vom Gemeinschaftskonto 2.500 Euro und begründete dies mit dem Aufwand, der für die korrekte Einhaltung der DSGVO nötig gewesen sei. Unter anderem habe man einen externen #Datenschutzexperten eingesetzt und die #Mitarbeiter geschult. Die Mitglieder der Gemeinschaft sahen das anders. Der Vertrag gebe eine solche Sondervergütung nicht her.

Das Urteil

Das Amtsgericht schloss sich der Rechtsmeinung der Eigentümer an. Die Umsetzung der Datenschutz Grundverordnung gehöre zu den Grundleistungen der Verwaltung und sei deswegen ohne Extra Vergütung zu erfüllen.

Gütsel Kommentar

Das Einhalten von Gesetzen ist keine »Grundleistung«, sondern gar keine »Leistung«. Es ist für alle verpflichtend.

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