Die Temperaturen steigen, die Straßen sind trocken und Autofahren macht wieder richtig Spaß. Deshalb motten viele im Frühling ihr Winterauto ein und holen Cabrio oder Motorrad aus der Garage. Das sind beileibe keine Einzelfälle: Immerhin waren im letzten Jahr laut Kraftfahrt-Bundesamt knapp 2,3 Millionen Fahrzeuge nur ein paar Monate im Jahr unterwegs.
Auto- oder Motorradfahren ist angenehm, das An- und Abmelden eines Fahrzeugs eher lästig. Doch wer nur ein paar Monate im Jahr bei gutem Wetter fährt, will natürlich auch nur für diese Zeit Steuern und Versicherung bezahlen: Ein Saisonkennzeichen macht das, wie die HUK-Coburg mitteilt, möglich. Der Fahrer meldet sein Fahrzeug einmalig für mindestens zwei, maximal elf Monate bei der Zulassungsstelle an. Bis zur endgültigen Abmeldung – weil der Fahrer Auto oder Motorrad beispielsweise verkauft – bleibt der Zulassungszeitraum Jahr für Jahr gültig.
Wer ein Saisonkennzeichen beantragt und nicht bereits in der niedrigsten Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) fährt, sollte beim Versichern daran denken: Nur wenn der Vertrag mindestens 180 Tage im Jahr läuft, wird er bei Schadenfreiheit Jahr für Jahr in eine bessere SF-Klasse eingestuft. Zugleich kann sich ein Saisonfahrer mit kombinierter KFZ-Haftpflicht- und Kasko-Versicherung darauf verlassen, dass auch im Ruhezeitraum in der Teilkasko- und der KFZ-Haftpflicht Versicherungsschutz besteht. Sollte das Auto zum Beispiel aus dem Winterquartier gestohlen werden, wäre das ein Fall für die Versicherung.
Entspannt zurücklehnen kann sich ein Saisonfahrer auch beim Thema Haupt- und/oder Abgasuntersuchung. Fallen die Untersuchungen in die Ruhezeit, genügt es, sich im ersten Monat der Wieder-Inbetriebnahme um neue Prüfsiegel zu kümmern.
Elektronische Versicherungsbestätigung
Die Ummeldung von einem normalen auf ein Saisonkennzeichen ist unkompliziert. Man bittet seinen Kfz-Versicherer um die Zusendung einer elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB). Die legt man zusammen mit dem Personalausweis, der Zulassungsbescheinigung (Teil I und II) und der Bestätigung der letzten Haupt- und Abgasuntersuchung einfach bei der Zulassungsstelle vor. Schon steht der Ummeldung nichts mehr im Weg.