Am heutigen Donnerstag, 10. Juni 2021, liegt die Inzidenz im Kreis Gütersloh laut RKI bei 24,4 und damit am fünften Werktag in Folge unter dem Schwellenwert von 50. Dies hat das Land NRW bereits bestätigt, sodass der Kreis am übernächsten Tag, also am Samstag, in die Inzidenzstufe zwei rückt. Das bedeutet, es stehen weitere Lockerungen an. Die neue Inzidenzstufe bringt vor allem Lockerungen im Bereich der Kontaktbeschränkungen und der Freizeitgestaltung mit sich. So dürfen sich dann beliebig viele Personen aus drei Haushalten treffen, oder – falls es mehr Haushalte sind – maximal zehn Personen mit negativem Testergebnis. Unter anderem darf auch die Innengastronomie unter Einhaltung der entsprechenden Vorgaben öffnen. Hier brauchen Besucher ein negatives Testergebnis. Wer draußen sitzen möchte, braucht dann keinen Nachweis mehr. Achtung: Nach wie vor gilt, dass vollständig Geimpfte und Genesene den Getesteten gleichgestellt sind. Das heißt: Statt einem negativen Schnelltest müssen sie ihren Impfausweis oder den laborbestätigten Nachweis vorweisen. Eine Übersicht über die dann geltenden Regelungen finden Interessierte auf der Internetseite des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.land.nrw/corona … dort ist auch die ab heute gültige Coronaschutzverordnung einsehbar. Sie sieht unter anderem einige Lockerungen im Bereich der Kinder- und Jugendaktivitäten vor. Demnach dürfen beispielsweise Kinder auf Spielplätzen ohne Maske spielen und müssen auch den Mindestabstand nicht mehr einhalten. Erwachsene Begleitpersonen dürfen nur auf ihre Maske verzichten, wenn sie den Mindestabstand einhalten können. Zusätzlich hat der Krisenstab des Kreises Gütersloh beschlossen, dass die Sporthallen der Schulen in Kreisträgerschaft ab Montag wieder für Vereinssport genutzt werden dürfen. Das gilt auch für die Sommerferien. Auch einige Kommunen werden ihre Sportstätten für entsprechende Vereinsangebote öffnen.