Vier Fünftel der insgesamt rund 4,2 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland werden ambulant, das heißt in ihrem Zuhause, versorgt. Der Grundsatz »ambulant vor stationär« trägt dem Wunsch dieser Menschen Rechnung, möglichst bis zum Lebensende im vertrauten Umfeld bleiben zu können. Aktuell müssen in diesem Bereich jedoch insbesondere pflegende Angehörige neuen Herausforderungen begegnen: einmal der Pflegereform, die keine Regelung bezüglich des Eigenanteils in der ambulanten Pflege vorsieht. Und dann noch dem jüngsten BAG-Urteil. Umso wichtiger ist es, über die eigenen Rechte und Ansprüche Bescheid zu wissen.
Pflege- und Betreuungskräfte haben ein Recht darauf, für ihre anspruchsvolle Arbeit angemessen entlohnt zu werden. Das gilt nicht nur für inländische Arbeitnehmer, sondern – wie jüngst das Bundesarbeitsgericht zur 24-Stunden-Betreuung völlig richtig entschied – ebenso für ausländische Kräfte. Auch die Forderung nach mehr Personal und besseren Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte in der aktuellen Diskussion ist mehr als berechtigt.
Belastung befürchtet
Nur: Wer zahlt dafür? »Es darf nicht sein, dass diese Kosten zu Lasten der Pflegebedürftigen und ihrer pflegenden Angehörigen gehen«, sagt Björn Neßler, Vorstand der Diakonie Gütersloh. Geht es nach der »Pflegereform 2021« aus dem Bundesgesundheitsministerium, soll es eine Begrenzung des pflegebedingten Eigenanteils bei vollstationärer Pflege geben, aber nicht bei der ambulanten Versorgung.
Man könne in dem Zusammenhang daher nicht nur über die positiven Aspekte von BAG-Urteil und Pflegereform reden, wie beispielsweise die bessere Bezahlung derjenigen Pflegekräfte, die bisher keinen Tariflohn erhalten. »An der Pflege und Versorgung sind viele verschieden Akteure beteiligt, allen voran die Pflegebedürftigen und die pflegenden Angehörigen«, betont Neßler. »Und gerade sie werden erneut allein gelassen.«
Pflegeberatung wichtiger denn je
Denn die häusliche Pflege stemmen nicht allein ambulante Pflegedienste. Häufig sind es Angehörige, die die Pflegebedürftigen ganz oder teilweise versorgen. Die Unterstützung durch einen ambulanten Dienst oder die Tagespflege ermöglichen es ihnen, zumindest teilweise berufstätig zu bleiben. Raum für wertvolle Verschnaufpausen von der täglichen Fürsorge wird so ebenfalls geschaffen.
Zur Finanzierung solcher Pflegeleistungen, aber auch für Hilfsmittel und ähnliches gibt es eine Reihe von Leistungen, auf die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Anspruch haben. Grundlage dafür ist ein kompliziertes Gesetzes- und Regelwerk – das angesichts der jüngsten Entwicklungen noch wichtiger wird als vorher schon.
Damit pflegende Angehörige nicht im Burnout enden und wissen, auf welche Hilfen sie zurückgreifen und wie sie diese finanzieren können, gibt es die Pflegeberatung von Pflegedienstleistern wie der Diakonie Gütersloh. Die Pflegeberatung hilft Pflegebedürftigen und ihren Familien für sie kostenlos, konkret und beantwortet beispielsweise Fragen zur Finanzierung und Organisation der Pflege zu Hause. Pflegende Angehörige werden so in ihrer Kompetenz gestärkt und bei der Bewältigung der anstehenden Aufgaben unterstützt. Die Hilfe geht dabei über den Rat hinaus und beinhaltet auch eine praktische Pflegeschulung im heimischen Umfeld unter den realistischen Bedingungen, die dort herrschen. Denn nur wer die individuelle Situation kennt, kann Rat und Hilfe anbieten, die sich an den tatsächlichen Bedürfnissen orientieren.
»Pflege an sich ist für Angehörige immer auch herausfordernd. Und der Dschungel an möglichen Leistungen, Betreuungsformen und Finanzierungen der Pflegekasse ist schier undurchdringlich. Daher hoffe ich, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen die Pflegeberatung in Anspruch nehmen, um die Unterstützung zu bekommen, die ihnen zusteht«, schließt Björn Neßler.