Verkauf von städtischen Immobilien
Der Fachbereich »Immobilienmanagement und Wirtschaftsförderung« der Stadt Gütersloh informiert über die aktuellen städtischen Immobilienangebote.
Die Stadt Gütersloh bietet sowohl Bauplätze nach sozialen Kriterien als auch freie Bauplätze an. Des Weiteren informiert der Fachbereich über die Veräußerung von bebauten Grundbesitzungen. Die jeweiligen Ansprechpartner stehen jederzeit zur Verfügung.
Vergabe nach Sozialkriterien
Die Stadt vergibt städtische Bauplätze für einen bestimmten Personenkreis. Bewerber müssen sich im Vergabeverfahren nach einem Punktesystem bewerten und mit »Konkurrenten« vergleichen lassen.
Bei diesem Vergleich spielen folgende Kriterien eine Rolle …
- Jetziger Wohnsitz und Arbeitsplatz in Gütersloh
- Familienstand, Alter und Kinderzahl
- Einkommenshöhe – Familienbrutto nicht über 73.200 Euro zuzüglich Freibetrag je Kind, das im Haushalt lebt, in Höhe von 3.000 Eur
- Bereits vorhandenes Grundstückseigentum
- Dauer der laufenden Bewerbung
Für eine Bewerbung muss man einen vorgefertigten Bogen verwenden, den man, wie auch das Merkblatt hierzu, auf der Website der Stadt Gütersloh zum Download findet. Die Aufnahme in die Bewerberliste, womit man noch keine Verpflichtung zum Kauf eines Bauplatzes eingeht, ist mit der Entrichtung einer einmaligen Schutzgebühr in Höhe von 50 Euro verbunden.
Merkblatt für die Vergabe städtischer Bauplätze in Gütersloh
1996 legte der Rat der Stadt Gütersloh die grundsätzlichen Regelungen des »#Kommunalen #Baulandmanagements« (»#KBM«) fest, die einen #Verkauf der #Grundstücke zu günstigeren als den marktüblichen Grundstückspreisen ermöglichen. Hierdurch sollen die Menschen gefördert werden, für die ein Immobilienerwerb zu Marktpreisen nicht finanzierbar wäre. Diese Regelungen sind vom Grundstücksausschuss beziehungsweise dem heutigen Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Immobilienwesen des Rates der Stadt über die Jahre mehrfach modifiziert worden, sodass jetzt unterteilt wird in die Verfahren »KBM Eins« und »KBM Zwei«.
Aufnahme in die Kaufinteressentenlisten beider »KBM«-Verfahren
Für die Aufnahme in die Liste der Kaufbewerber nach »KBM Eins« und »KBM Zwei« ist eine einmalige Verwaltungsgebühr in Höhe von 50, Euro auf das Konto der Stadt Gütersloh, IBAN DE71 4785 0065 0000 0000 18, unter Angabe des Kassenzeichens »FB23/20273412« zu zahlen. Dieser Betrag ist Aufnahmevoraussetzung und daher sofort fällig.
- Für Kaufbewerber ist es vorteilhaft, wenn sie ihren dauernden Wohnsitz oder Arbeitsplatz im Stadtgebiet Gütersloh haben.
- Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind werden bevorzugt berücksichtigt. Andere Interessierte können sich ebenfalls bewerben. Ledige Einzelpersonen werden im »KBM Eins«-Verfahren jedoch nicht berücksichtigt.
- Das Familien-Jahresbruttoeinkommen im aktuellen (Vergabe-) Jahr und der beiden Vorjahre darf einen Betrag von jeweils 73.200 Euro pro Jahr nicht überschreiten. Diese Einkommensgrenze erhöht sich für jedes im Haushalt lebende, minderjährige Kind um 3.000 Euro pro Jahr. Obwohl geringere Einkünfte bevorzugt berücksichtigt werden, ist selbstverständlich vor Kauf eine gesicherte Finanzierung durch Vorlage einer Bestätigung einer Bank, Sparkasse, Bausparkasse, oder eines Lebensversicherers nachzuweisen.
- Kaufbewerber sollen nicht bereits über Eigentum (zum Beispiel Grundstück, Haus, Eigentumswohnung) verfügen. Ist bereits Eigentum vorhanden, so wirkt sich dieses nachteilig auf den Rang in der Bewerberliste aus, führt jedoch nicht zum Ausschluss.
Die Stadt Gütersloh ist in der Vergabe der Grundstücke frei. Ziel der Vergabe der städtischen Bauplätze ist dabei unter anderem auch eine soziale und multikulturelle Durchmischung der Gebiete zu erreichen, weswegen verschiedene ethnische Aspekte dabei berücksichtigt werden.
Mit dem Erwerb einer städtischen Immobilie nach dem »KBM Eins« sind folgende Bedingungen verknüpft …
- Der Käufer eines städtischen Bauplatzes verpflichtet sich, innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages zu bauen und das Haus bezugsfertig herzustellen.
- Die Bauplätze sollen im Rahmen Kommunalen Baulandmanagements regelmäßig bauträgerfrei vergeben werden.
- Der Käufer verpflichtet sich, dass errichtete Wohnhaus auf Dauer selbst zu bewohnen. Zur Sicherung dieser Verpflichtung wird ein zehnjähriges Wiederkaufsrecht der Stadt Gütersloh vertraglich vereinbart und als Vormerkung im Grundbuch eingetragen. Eine dauerhafte Vermietung des errichteten Hauses ist nicht möglich, da es dem Fördergedanken der städtischen Bauplatzvergabe widerspricht.
- Der Verkauf der bebauten Immobilie innerhalb des zehnjährigen Wiederkaufsrechts bedarf sowohl hinsichtlich der Person des Käufers, als auch der Höhe des Verkaufspreises der Zustimmung der Stadt. Bei Zustimmung ist an die Stadt für den Grund und Boden ein Betrag in Höhe der Differenz zwischen dem Verkaufspreis (damals) und dem Bodenrichtwert (zum Zeitpunkt des Weiterverkaufs), abzüglich der Erschließungskosten, zu zahlen. Für jedes Jahr, in dem die Immobilie vom Käufer selbst genutzt wurde, verringert sich die an die Stadt zu leistende Entschädigung um zehn Prozent.
- Personen und Familien, die die vorgenannten Kriterien des »KBM Eins« nicht erfüllen steht die Möglichkeit offen, Ihr Kaufinteresse für einen konkreten Bauplatz je Baugebiet einzutragen.
- Bei einer Mehrzahl von Interessenten für denselben Bauplatz, entscheidet das Los unter ihnen.
- Der Verkauf erfolgt annähernd zum jeweilig aktuellen Bodenrichtwert, zuzüglich. Vermessungskosten für das Grundstück. Auch hier gelten die zuvor unter Punkten Drei und Vier genannten Regelungen.
- Wie können Sie sich für die Vergabe eines städtischen Bauplatzes nach »KBM Eins« und »KBM Zwei« bewerben?
- Füllen Sie den Bewerbungsbogen vollständig aus.
- Fügen Sie die letzten drei Gehaltsmitteilungen und die Steuerbescheide der letzten beiden Jahre aller Haushaltsangehörigen und aktuelle Nachweise über sonstige Einkommen (Renten, Elterngeld, Pflegegeld, et cetera) bei.
- Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit Frau Gierecker, Telefon (05241) 82-2734, und geben dort Ihre Unterlagen persönlich ab.
- Überweisen Sie die Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 Euro auf das, in Absatz Zwei genannte Konto.
- Eine Kontaktaufnahme ist auch per E-Mail möglich.
Anmerkung: Sie bewerben sich ausschließlich für ein Baugebiet, nicht auf einen einzelnen Bauplatz. Die Zusage ein bestimmtes Grundstück erweben zu können, erfolgt immer schriftlich.