FLI bestätigt zwei weitere Fälle von Geflügelpest im Nachbarkreis, Schutz- und Überwachungszonen reichen bis in den Kreis Gütersloh

Gütersloh. Das Friedrich-Löffler-Institut, das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit auf der Ostseeinsel Riems (FLI), hat zwei weitere Verdachtsfälle von Geflügelpest in Delbrück im Nachparkreis Paderborn bestätigt. Aufgrund der Nähe zur Kreisgrenze reicht eine der eingerichteten Schutzzonen und beide Ãœberwachungszonen bis in den Kreis Gütersloh und betreffen Ortsteile von Rietberg, Langenberg, Verl, Gütersloh und Schloß Holte-Stukenbrock. Diese Zonen mit entsprechenden Restriktionen hat der Kreis Gütersloh per Allgemeinverfügung im Amtsblatt Nummer 752 festgelegt. Diese gilt ab Donnerstag, 2. Dezember 2021, 0 Uhr.

Da einer der beiden neu betroffenen Betriebe unmittelbar in der Nähe der Kreisgrenze liegt, umfasst die dazu eingerichtete Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern Gebiete von Rietberg und Verl. Die dazugehörige Überwachungszone von einem Radius von mindestens zehn Kilometern betrifft fast die gesamte Stadt Verl sowie Ortsteile von Schloß Holte-Stukenbrock sowie Rietberg und einen Teil des süd-westlichen Stadtrandes von Gütersloh. Diese Zone überschneidet sich mit der ebenfalls neu eingerichtet Überwachungszone um den zweiten Betrieb. Hier sind zusätzlich noch Ortsteile von Langenberg in der Zone. Halter in diesen Gebieten – auch Hobbyhalter – müssen jetzt ihre Tierbestände der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung melden, sofern sie dies nicht schon getan haben. Unabhängig davon haben alle Geflügelhalter grundsätzlich – auch außerhalb von Geflügelpest-Perioden – ihre Tierhaltung bei der Tierseuchenkasse NRW zu melden. Dieses gilt nicht nur für landwirtschaftliche Betriebe, sondern auch für Hobbyhaltungen. Nur wenn diese Meldungen erfolgen, ist eine reibungslose Tierseuchenbekämpfung möglich und es besteht im Ernstfall Anspruch auf Leistungen der Tierseuchenkasse. Anträge zur Meldung von Tierbeständen befinden sich auf der Internetseite der Tierseuchenkasse #NRW.

In der Schutz- und den Überwachungszonen gelten grundsätzlich Einschränkungen für Halter und Vermarkter von Geflügel, zum Beispiel ein Verbringungsverbot für Geflügel. Das heißt: Geflügel darf nicht transportiert werden. Das gilt auch für Geflügelprodukte wie Fleisch und Eier aus Beständen dieser Zonen. Die genauen Beschränkungen finden sich im Amtsblatt Nummer 752, www.kreis-guetersloh.de/amtsblattExternal Link. Die seit dem 20. November geltende Aufstallpflicht für den gesamten Kreis Gütersloh gilt unberührt davon weiter.

Der Kreis Gütersloh hat eine Sonderseite zur Geflügelpest erstellt, die sich über die Homepage aufrufen lässt oder direkt über folgenden Link … www.kreis-guetersloh.de/gefluegelpestExternal Link. Auf dieser Seite finden sich unter anderem auch Anträge für Ausnahmegenehmigungen und die Formulare zur Meldung der aktuellen Geflügelbestände.